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Verfasst am: 15.09.06, 10:33 Titel: Aufhebungsvertrag ohne erfordl.Bankdaten
Hallo,
folgende Frage:
Müssen auf einem Aufhebungsvertrag von einem Fitnesstudio die erforderlichen Bankdaten vermerkt sein, wenn bei Beendigung noch Beträge ausstehen? Im Vorliegenden Fall hat Person A auf Grund von längerer Abwesenheit(2Wochen) und nur in Besitz des Aufhebungsvertrages dem Studio per e-Mail mitgeteilt, dass eine Überweisung ohne die erforderlichen Daten nicht möglich sei und um Mitteilung der Daten gebeten. Ohne Reaktion.
Nun sollen neben den Beträgen, die 2Wochen später überwiesen worden, Mahnkosten in Höhe von 60Euro bezahlt werden.
Ist das rechtens, obwohl die erforderlichen Daten nicht Bestandteil des Aufhebungsvertrages waren?
Notfalls kann man per Scheck, Bar oder per Postanweisung auch ganz gut zahlen.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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