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Verfasst am: 15.09.06, 21:24 Titel: Zinseszinsen und VE - hier ist ein Profi gefragt!
Hallo,
mich würde mal interessieren, ob dies alles so seine Richtigkeit hat:
(zahlen sind fiktiv - Vorfall echt!)
Ein Hypothekenkredit wird seitens der Bank wegen Zahlungsschrierigkeiten 2002 gekündigt.
Sie fordert:
Hauptforderung: 150.000,-€
zzgl Zinsen (zum Datum): 1.500,-€
zzgl. Verzugszinsen: 60,-€
zzgl. Vorfälligkeitsentschädigung: 4.700,-€
GESAMTSUMME: 156.260,-€
Danach wurde eine Einigung mit der Revisionsabtl. der Bank getroffen (Zinsen 4,5% und 2% Tilgung) und der Kredit wurde seither unsererseits 42 Monate jeden Monat die vereinbarte Summe an die Bank bezahlt.
Jetzt will die Bank plötzlich Grundschuld Sicherheiten abgelöst haben.
Wir haben uns die Auszüge der Hypotheken Kontos angeschaut und stellten fest, dass nach dem Gespräch mit der Revision vor 42 Monaten die o.g. Gesamtsumme in Höhe 156.260,-€ als Hauptvorderung eingebucht wurde. Unsere mtl. Zahlungen wurden gegen die Hauptforderung gebucht und die Zinsen unter dem gleichen Konto geführt und als aufgelaufene Zinsen dargestellt.
D.h. Wir bezahlen theoretisch die Hauptforderung (Tilgung) aber keine Zinsen.
Ist das alles so richtig ? Bezahlen wir da nicht Zinseszins? Und ist das so korrekt, dass wir die Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen müssen sowohl "die Hypothek weiterläuft"
Wir hoffen, dass uns hier jemand helfen kann.
Gruß
igor1166
P.S. An alle hier: Ich habe noch kein besseres und informativeres Forum im Internet gefunden. Absolut super!
danke zuerst mal. Verstehen tun wir das auch nicht. Sicherlich 4,5 + 2,0 ist schon in Ordnung.
Unsere Frage ist eigentlich,
ist das Richtig, dass die Bank die damaligen Gesamtsumme, die ja ersichtlich Zinsen und Vorfälligkeitentsch. enthält, auf das gleiche Hypothenkonto führt und dann wieder aud dieser genannten Gesamtsumme Zinsen berechnet?
Und die weiter Frage ist, ob es richtig ist, dass wenn 4,5+2,0(%) ausgemacht ist die zurück bezahlte mtl. Rate nur auf die Hauptforderung gebucht wird, so dass die Zinesen als Summe immer weiter in die Höhe klettern?
Vielleicht weiß ja jemand Rat, oder kann sagen in welchen §§ wir es nachlesen können.
die gesetzliche Regelung findet sich im BGB § 497.
Im zweiten Abschnitt dieses Paragraphen findet sich die Pflicht, Zinsen und Hauptforderung getrennt zu buchen, im dritten die Reihenfolge, für was die eingehenden Beträge verwendet werden sollen.
Das die Bank für Zahlungsverkehrszwecke das bisherige Darlehenskonto aufrechterhält und die Trennung nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten in einer Nebenrechnung vornimmt, ist ok.
Hypothekenkredite werden normalerweise doch als Annuitätendarlehen vereinbart, so habe ich das irgendwie im Kopf?
Und mit jeder Zahlung vermindert sich die Restforderung, Zinseszinsen werden nicht gezahlt. Der Tilgungsanteil nimmt im Laufe der Zeit zu, der Zinsanteil ab.
Es wäre interessant, zu erfahren, was in dem genannten Beispielsfall genau vereinbart wurde. Normalerweise würde ich es eher positiv sehen, wenn zuerst die Hauptschuld getilgt wird und dann erst die Zinsen. Dann ist eher ein Ende abzusehen, als wenn nur ewig Zinsen getilgt werden, aber die Hauptschuld nicht abnimmt.
Viele Grüße!
Cephalotus _________________ Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.
danke erst mal für die Hinweise.
Genau vereinbart wurde 4,5% Zins mit einer Tilgung von 2,0%.
Auf der Forderungsberechnugn zum 31.12.2005 der Bank wird alles wie folgt dargestellt:
42 Monate später:
1.) 650,-H , 2.) 128.700,-. , 3.) 22.000,- 4.) 150.700,-S
Zinsen werden jeweils Tag genau von Zahlung zu Zahlung berechnet und aufsummiert.
Hauptforderung, Zahlungen und Zinsen werden auf dem selben Konto geführt.
Frage ist, darf die Bank das nach einer Kündigung und Einigung mit der Revisionsabtl. oder müssen die Zinsen auf ein anderes Konto gebucht werden?
Und welche rechtl. Handhabe hat die Bank nach 42 Monaten regelmässiger Zahlung jetzt plötzlich Grundschulden zu fordern?
Kann jemand noch etwas dazu sagen, ob es richtig ist die VE und die damaligen Zinsen mit in die Hauptforderung einzubuchen?
@Cephalotus: Der Kredit ist ja gekündigt. Von daher spielt ab Kündigung die Form des Annuitätendarlehens keine Rolle mehr.
@igor1166:
igor1166 hat folgendes geschrieben::
Hauptforderung, Zahlungen und Zinsen werden auf dem selben Konto geführt.
Frage ist, darf die Bank das nach einer Kündigung und Einigung mit der Revisionsabtl. oder müssen die Zinsen auf ein anderes Konto gebucht werden?
Kommt darauf an. Die Bank kann mit dem Kunden ein neues Darlehen vereinbaren. Der fällige Saldo wird dann vom neuen Darlehen abgelöst und es läuft als normales Annuitätendarlehen weiter. Das scheint hier aber nicht gemacht worden zu sein. Statt dessen scheint bezüglich der fälligen Forderung eine Rückführungsvereinbarung getroffen worden zu sein.
Dann muss die Bank diese Positionen auseinander halten. Dies tut sie auch. Sonst wäre sie ja nicht in der Lage die Höhe der einzelnen Positionen auseinanderzuhalten.
Das diese 3 Positionen auf dem gleichen Bankkonto geführt werden (das dann die Gesamthöhe der Forderung dokumentiert) ist ok. Viele Banken führen nach Kündigung überhaupt kein Konto mehr, sondern fordern die Zahlungen auf ein bankinternes Konto. Wichtig ist nur, dass die Buchhaltung der Bank instande ist, eine Forderungsaufstellung, gegliedert nach den einzelnen Positionen zu erstellen.
igor1166 hat folgendes geschrieben::
ob es richtig ist die VE und die damaligen Zinsen mit in die Hauptforderung einzubuchen
Ja. Die Hauptforderung ist die Forderung zum Zeitpunkt der Kündigung. Diese umfasst auch VFE und Zinsen der Verganenheit (bis zur Kündigung). Die Zinsen nach Kündigung sind gesondert zu behandeln.
igor1166 hat folgendes geschrieben::
Und welche rechtl. Handhabe hat die Bank nach 42 Monaten regelmässiger Zahlung jetzt plötzlich Grundschulden zu fordern?
Das ist eine spannende Frage. Vor Kündigung könnt die Bank dies aufgrund AGB fordern. Nach Kündigung hat die Bank einen Anspruch auf Zahlung des fälligen Betrags. Diesen kann sie z.B. durch Eintragung einer Sicherungshypothek absichern.
Überlicherweise ist es aber Teil von Rückführungsvereinbarungen, dass die Bank auf Vollstreckungsmaßnahmen und Sicherungshypotheken solange verzichtet, wie der Schuldner zahlt. Was ist den hier vereinbart?
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