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Betreff: Kündigung/Urlaubsanspruch bei Umschulungdurch die BfA
Da ich nicht weiss, wie ich mich verhalten sollfrage ich nochmals:
Nach einer Bandscheiben-OP in 09/03 bin ich arbeitsunfähig. Ab 01.10.04 soll ich eine Umschulung/Weiterqualifizierung zur Pflegedienstleitung durch die BfA(Teilhabe am Arbeitsleben) durchführen.Zur Zeit besteht mein Arbeitsverhältnis noch, muss ich dieses für die Umschulung kündigen, da es mein AG nicht tut! Und was ist mit dem Urlaubsanspruch für dieses Jahr und bestehende Überstunden seid dem letzten Jahr?Wie ist hier die Gesetzeslage?
AG ist kirchlich-in Anlehnung an Tarifvertrag-öfftl. Dienst.
Für eine Antwort bedanke ich mich
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