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Verfasst am: 10.12.04, 16:05 Titel: Nutzungsausfall von Auto nach Unfall
Hallo!
Wenn ein beschädigtes Auto nicht verkehrssicher ist(laut Gutachten), man damit aber noch fahren könnte, es aber wegen der Verkehrsunsicherheit das nicht macht:
Bekommt man dann von der Versicherung wenn die Abtretungserklärung unmittelbar nach dem Unfall unterschrieben wird(man hat keinerlei Schuld und der andere hat seine erklärt; auch gegenüber der Versicherung) den Ausfall der Nutzungsdauer trotzdem nur für die Tage der Reparatur und des Begutachtens ausgezahlt?
Bei mir liegt nämlich ein ziemliches Verzögern der Bezahlung und damit des Beginns der Repapratur aus mir nicht detailliert bekannten Gründen vor woraus sich eine sehr späte Wiedernutzbarkeit ergab.
(Es wurde keine Polizei hinzugezogen.)
Um den Nutzungsausfall zu bekommen, mußt Du gegenüber der Versicherung die Schadensbeseitigung (Reparatur oder Anschaffung eines anderen Autos) nachweisen. Bei einer Reparatur reicht i.d.R. ein Bild von den reparierten Stellen mit einer aktuellen Tageszeitung drauf (so weist Du den Zeitpunkt der Reparatur nach).
1. Hast Du nach Gutachten (fiktiv) abgerechnet bekommst Du auch nur für den lt. Gutachten erforderlichen Zeitraum für den Nutzungsausfall ersetzt. Das ist inzwischen BGH-Rechtsprechung.
2. Bei Abrechnung auf Basis der Reparaturrechnung kommt es auf den tatsächlichen Ausfallzeitraum an.
Dein Problem scheint die Zeit vor Beginn der Reparatur zu sein. Hast Du der Versicherung rechtzeitig angezeigt, daß Du die Reparatur nicht vorfinanzieren kannst? Allgemeine Angaben ("ich will nicht vorlegen") reichen da leider nicht, zur Not hättest Du sogar einen Unfallkredit zur Vermeidung längerer Ausfallzeiträume aufnehmen müssen. Kommt natürlich immer auf den Einzelfall an - da berät Dich besser ein Anwalt.
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