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Verfasst am: 19.09.06, 09:52 Titel: Beherbergungsstätte oder Ferienhaus? Verbindliche Definition
Hallo und Guten Tag!
In Gesetzestexten bzgl. einzuhaltender Vorschriften bei Beherbergungsstätten werden Ferienwohnungen ausgeklammert ("findet auf Ferienwohnungen keine Anwendung").
Wo ist eine genaue Defintion von "Ferienwohnung" bzw. "Ferienhaus" und die Unterscheidung zu einer "Beherbergungsstätte zu finden?
Kann ein Haus, das an jeweils Gästegruppe vermietet wird (keine Rezeption, keine angebotene Verpflegung, keine Serviceleistungen durch Vermieter, keine Laufkundschaft, sondern Überlassung des Hauses mit Mietvertrag an die Gästegruppe) als Ferienhaus deklariert werden? Ist es daraufhin verbindlich von den Auflagen befreit, die sich auf "Beherbergungsstätten" beziehen?
Eine Ferienwohnung oder Ferienhaus ist neben den anderen Räumlichkeiten immer mit einer Küche versehen oder mit einer Küchenzeile ausgestattet. Die Gäste können sich dort selbst alle Mahlzeiten zubereiten.
Allein eine Schlafherberge mit evtl. mitgebrachtem Essen wäre dagegen keine Ferienwohnung/Haus.
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