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recht.de :: Thema anzeigen - Kann mir jemand über das 58er recht was sagen?
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Kann mir jemand über das 58er recht was sagen?

 
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richter169
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.12.2004
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 09.12.04, 19:53    Titel: Kann mir jemand über das 58er recht was sagen? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe mal gehört das Aufhebungsverträge mit den Arbeitsamt und den Arbeitgeber unter der sogenannten 58er Regelung fallen. Was ist das Genau?

In Erwartung ihrer Anwort verleibt
MFG
Richter
Frage Frage Frage
_________________
Vor den Gesetz sind alle Gleich, manche sind Gleicher
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BeitragVerfasst am: 11.12.04, 02:19    Titel: Re: Kann mir jemand über das 58er recht was sagen? Antworten mit Zitat

richter169 hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich habe mal gehört das Aufhebungsverträge mit den Arbeitsamt und den Arbeitgeber unter der sogenannten 58er Regelung fallen. Was ist das Genau?


Hallo richter169, da kann ich nur auf das http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/Sgb03/sgb03x428.htm verweisen (und bei google findet man auch einiges zu dieser Regelung). Ausserdem (nur als gutgemeinter Tipp!) ist das Thema "Renten- und Sozialrecht" Winken

MfG
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