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Einsicht in Betreuungsunterlagen

 
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schnauzevoll
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.05.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 17.09.06, 16:25    Titel: Einsicht in Betreuungsunterlagen Antworten mit Zitat

Betreuer A erledigt seinen Job genau nach der Weisung des Vormundschaftsgerichtes. Lässt sich am Jahresende vom VG sorgar überprüfen, obwohl er es als direkter Verwandter zum Betreuten nicht müsste. Trotzdem sind Geschwister B + C misstrauisch. Hatten die Bestellung von A auch abgelehnt. Welche Gründe müssten B + C vorbringen, um Einsicht in die Betreuungsakte zu bekommen?

Zuletzt bearbeitet von schnauzevoll am 18.09.06, 09:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 17.09.06, 19:43    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

nach meiner Meinung können die Verwandten nur über einen Anwalt Akteneinsicht verlangen. Bitte mal hier in diesem Forum suchen, diese Frage wird öfter gestellt.

Gruß

Andreas
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elle
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 19.09.06, 22:26    Titel: Re: Einsicht in Betreuungsunterlagen Antworten mit Zitat

Hallo schnauzevoll,
ihr müsst euer Misstrauen gegen den Betreuer begründen bzw.möglichst genau schildern warum ihr ihm nicht vertraut u. den Brief an die Rechtspflegerin schicken. (Z.B. Betreuer tut das u. das...) oder an den Betreungsrichter an eurem Amtsgericht. Wir haben mit einem Richter an einem Amtsgericht die besten Erfahrungen gemacht. Sicher war er kritisch,hat hinterfragt.(DDas ist aber auch gut so) Aber wenn er die Wahrheit nachvollziehen kann,habt ihr keine Probleme.
Viel Erfolg! MfG elle
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Heinz.B
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 17.08.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 20.09.06, 07:22    Titel: Re: Einsicht in Betreuungsunterlagen Antworten mit Zitat

elle hat folgendes geschrieben::
Hallo schnauzevoll,
ihr müsst euer Misstrauen gegen den Betreuer begründen bzw.möglichst genau schildern warum ihr ihm nicht vertraut u. den Brief an die Rechtspflegerin schicken. (Z.B. Betreuer tut das u. das...) oder an den Betreungsrichter an eurem Amtsgericht. Wir haben mit einem Richter an einem Amtsgericht die besten Erfahrungen gemacht. Sicher war er kritisch,hat hinterfragt.(DDas ist aber auch gut so) Aber wenn er die Wahrheit nachvollziehen kann,habt ihr keine Probleme.
Viel Erfolg! MfG elle


Ja, das Verlangen nach Akteneinsicht kann (muss?) damit begründet werden, das (überlegt wird?) eine Beschwerde gegen den Betreuer einzureichen.
Viel Erfolg!

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Lassen Sie sich durch das Bewertungssystem nicht irritieren. Wegen diese Beitrags mit Hinweis auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wurde ich von einem Nutzer, der vorgibt Vormundschaftsrichter zu sein, mit dem Begründung abgewertet , dass der Beitrag nicht nützlich/wertvoll sei. Hier wird das Bewertungssystem mißbraucht.
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