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Kein Krankentagegeld bei 50% Arbeitsunfähigkeit ?

 
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Fiesta
Gast





BeitragVerfasst am: 11.12.04, 09:25    Titel: Kein Krankentagegeld bei 50% Arbeitsunfähigkeit ? Antworten mit Zitat

Eine Patientin konnte aufgrund von Rückenbeschwerden nicht arbeiten und hat nach der entsprechenden Frist Krankentagegeld der (privaten) Krankenversicherung bekommen.

Da sich der Zustand langsam gebessert hat, wurde sie wieder 50% arbeitsfähig geschrieben und hat dann auch über einen längeren Zeitraum 50% gearbeitet, bis wieder eine komplette Herstellung und 100% Arbeitsfähigkeit erreicht wurde.

Die Krankenkasse weigert sich die Krankentagegeld Zahlungen im Zeitraum der 50% Beschäftigung zu zahlen.

Wer zahlt die Differenz zu den normalen 100% Arbeit ? Arbeitgeber oder Versicherung (oder Patientin ??)

Ist die Patientin "selbst Schuld" da sie bereits mit 50% Arbeitsfähigkeit wieder gearbeitet hat ?ätte sie Ihren Arzt darauf gedrängt, sie weiterhin 100% krank zu schreiben, hätte sie weiterhin volles Krankentagegeld bekommen, so nur 50% Ihres normalen Lohnes des Arbeitgebers.


Danke im Voraus für die Antworten.
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.12.04, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Im Arbeitsrecht gibt es keine 50 % AU, so etwas spielt nur bei Renten eine Rolle. Entweder man ist arbeitsfähig und bekommt vollen Lohn vom Arbeitgeber oder man ist arbeitsunfähig und bekommt keinen Lohn (nach 6 Wochen), dann aber Krankengeld.
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