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Verfasst am: 11.12.04, 09:25 Titel: Kein Krankentagegeld bei 50% Arbeitsunfähigkeit ?
Eine Patientin konnte aufgrund von Rückenbeschwerden nicht arbeiten und hat nach der entsprechenden Frist Krankentagegeld der (privaten) Krankenversicherung bekommen.
Da sich der Zustand langsam gebessert hat, wurde sie wieder 50% arbeitsfähig geschrieben und hat dann auch über einen längeren Zeitraum 50% gearbeitet, bis wieder eine komplette Herstellung und 100% Arbeitsfähigkeit erreicht wurde.
Die Krankenkasse weigert sich die Krankentagegeld Zahlungen im Zeitraum der 50% Beschäftigung zu zahlen.
Wer zahlt die Differenz zu den normalen 100% Arbeit ? Arbeitgeber oder Versicherung (oder Patientin ??)
Ist die Patientin "selbst Schuld" da sie bereits mit 50% Arbeitsfähigkeit wieder gearbeitet hat ?ätte sie Ihren Arzt darauf gedrängt, sie weiterhin 100% krank zu schreiben, hätte sie weiterhin volles Krankentagegeld bekommen, so nur 50% Ihres normalen Lohnes des Arbeitgebers.
Im Arbeitsrecht gibt es keine 50 % AU, so etwas spielt nur bei Renten eine Rolle. Entweder man ist arbeitsfähig und bekommt vollen Lohn vom Arbeitgeber oder man ist arbeitsunfähig und bekommt keinen Lohn (nach 6 Wochen), dann aber Krankengeld.
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