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Verfasst am: 20.09.06, 17:18 Titel: Unterkunftskosten bei Auszug aus elterlicher Wohnung ab 25
Hallo zusammen,
Kann man mit über 25Jahren und abgeschlossener Ausbildung aus der elterlichen Wohnung ausziehen und hat rechtlichen Anspruch auf Unterstützung vom Staat. Zur Zeit wird keine staatliche Unterstützung in Anspruch genommen
Ist ein Auszug aus der elterlichen Wohnung nur aus wichtigem Grund möglich, damit man Unterkunftskosten erhält?
Was wäre ein wichtiger Grund?
Zählt es schon, wenn man mit seinem Freund zusammen ziehen möchte der nicht in der Nähe wohnt?
Kommt dann die Bedarfsgemeinschaft ins Spiel und würde der Zusammenzug schon rechtlich als Bedarfsgemeinschaft zählen?
Spielt die Bedarfsgemeinschaft überhaupt eine Rolle, wenn der Freund auch kein Einkommen hat und lediglich Bafög bezieht?
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