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Verfasst am: 20.09.06, 14:49 Titel: Banken widersprechen sich gegenseitig
Hallo,
was kan ein Kunde im folgenden Fall tun um die Wahrheit heraus zu finden?
Bank A überträgt infolge einer Kapitalmaßnahme Wertpapiere an Bank B. Bank A tut dies, wie sie behauptet, in einem Posten mit mehreren Wertpapieren, wie dies Bank B beauftragt hat. Bank B behauptet, dass der Auftrag sich nur auf andere Wertpapiere bezog, aber nicht auf die fraglichen. Zusätzlich behauptet Bank B, dass mit dem übertragenen Posten keine Informationen übertragen wurden, für wen die Wertpapiere bestimmt waren. Bank B widerspricht diesem.
Infolge dieser Ereignisse kam es zu einer erheblichen Verspätung der Einbuchung der Wertpapiere, die in diesem Zeitraum auch um >7% an Wert verloren haben.
Bis auf diese Aussagen ist von den Banken keine weitere Einsicht zu erhalten, da dies alles Bankinterne Unterlagen sind.
Hat der Kunde eine Chance herauszufinden was nun wirklich stimmt?
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 20.09.06, 17:36 Titel:
versteh ich nicht.
Hat der Kunde da irgendwas beauftragt oder ist das eine reine interne/organisatorische Sache ?
Wenn letzteres, kann sich der Kunde ganz entspannt zurücklehnen. Er hat gemäss den bestehenden Verträgen selbstverständlich das Recht auf Lieferung und jederzeitigem Verkauf. Entsteht durch Versäumnis der Bank da ein Schaden, muss die Bank das bezahlen. Ansprechpartner für ihn ist die Bank, mit der er den Depotvertrag hat. Wenn die sich für unschuldig hält, muss sie das mit der anderen Bank klären, das ist aber etwas, was dem Kunden egal sein kann.
Hat der Kunde einen Auftrag zum Übertrag erteilt, muss man genau schauen, was beauftragt war und was im Kleingedruckten steht. _________________ Meine Beiträge erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.
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Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.
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Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen
Der Kunde hat den Übertrag, die Wandlung einer Wandelanleihe, selbst bei Bank A beauftrag. Andere Kunden von Bank B haben die Wandlung über die Bank B bei Bank A beauftragt. Angeblich hat Bank B nun Bank A beauftragt alle Aktien auf einmal an sie zu übertragen, sie würden diese dann zuordnen. Bank B hat natürlich nicht mit den Aktien von dem Kunden der selbst gewandelt hat gerechnet, da das angeblich nur selten vorkommt.
Problem ist nun, wenn ich das richtig sehe, ob die Bank A berechtigt war die Aktien des Kunden in einer Sammelposition zu übertragen, bzw. was in dem Auftrag von Bank B an Bank A genau stand. Also ob sich dieser Auftrag generell auf alle an Bank B zu übertragenden Aktien bezog oder nur auf die, die über Bank B zur Wandlung beauftragt wurden (das ist aber nicht in Erfarung zu bringen). Bank A behauptet aber, dass eine Unterscheidung von Wandlungen die von Kunden beauftragt werden und solche die von Banken beauftragt werden nicht möglich sei. Alle benutzen anscheinend das selbe Formular, das vom Kunden auszufüllen ist und einmal eben direkt an Bank A geschickt wird, und einmal mittels eines Umweges über Bank B an Bank A geschickt wird.
Desweiteren stellt sich die Frage ob Bank A bei der Übertragung wirklich keine Daten über die Kunden vermerkt hat, oder schon. Aber auch da widersprechen sich die Banken.
Zusätzlich seltsam bei diesem Fall ist, dass Bank B die Aktien mehrere Tage auf ihrem Konto liegen gelasen hat. Ein einfacher Anruf bei Bank A hätte den Sachverhalt geklärt.
Kernproblem scheint mir doch die Verzögerung zu sein.
Ein Depotübertrag dauert in Praxis deutlich länger, als eine Überweisung. Auch gibt es keine gesetzliche Regelung, wie lange der Übertrag dauern darf. Keinesfalls kann der Kunde damit rechnen, das die Papiere in 2, 3 Tagen eingebucht sind.
Einen Übertrag veranlasst mann daher sinnvollerweise nicht, wenn man vor hat, die Papiere kurz nach Übertrag zu veräußern. Dann riskiert man in der Tat, das der Übertrag Wochen dauert und die Kurse davon laufen.
Wenn man die Papiere nicht verkaufen will, ist die Dauer des Übertrags egal und es stellt sich die Frage nach der "Schuld" für die Übertragungsdauer nicht.
Natürlich darf sich die Bank nicht unbegrenzt Zeit lassen. Verzögert sie den Übertrag schuldhaft oder grob fahrlässig und entstünde dem Kunden dadurch ein Schaden, wäre die Bank grundsätzlich schadensersatzpflichtig. Dann müsste im Zweifel ein Gericht klären, welche der Beteiligten Banken den Fehler gemacht hat.
Aber: Im Regelfall scheitern solche Überlegungen bereits im ersten Schritt: Ist ein Schaden entstanden. Voraussetzung hierfür wäre, das der Wille, die Papiere zu verkaufen (durch einen Auftrag an B) dokumentiert ist und der Auftrag erst mit Verzögerung zu einem schlechteren Kurs erfolgt ist.
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