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Eine Person sucht einen Anwalt auf, welcher eine außergerichtliche Tätigkeit übernimmt.
Der Mandat teilt auf Anfrage zwar mit, das er eine Rechtschutzversicherung hat, aber er möchte aus diversen Gründen nicht, das seine Versicherung damit belastet wird, sondern er möchte das über Privatkosten laufen lassen. Der Anwalt nennt hierauf ein etwaiges Honorar und der Mandant ist damit zufrieden.
Der Anwalt tut also fleißig und erklärt dem Mandanten nach einiger Zeit, es werde wahrscheinlich auf eine Klage hinauslaufen, er wolle nun doch lieber eine Anfrage bei der Rechtschutz stellen, auch für die bisherigen angelaufenen Kosten. Der Mandant denkt sich, na gut.. Er erhält von dem Anwalt dann eine Mitteilung, das er nun an die Versicherung eine Deckungsanfrage gestellt hat und auch die bisherigen außergerichtlichen Kosten bezahlt haben möchte. Der Mitteilung an den Mandanten ist aber nicht beigefügt, wieviel der Anwalt bereits fordert. Einige Zeit später teilt der Anwalt seinem lieben Mandanten mit, die Rechtschutz habe die Kosten abgelehnt, er müsse nun für die bisherigen Kosten aufkommen, als auch für zukünftige Kosten, die noch entstehen werden. Er möge doch einen üblichen Anwaltsvorschuß von ... leisten. Der Mandant kündigt daraufhin das Mandat und bittet um die Rechnung, da er von vornerein erklärt habe, er könne sich privat kein Klageweg leisten. Er bekommt auch die Rechnung, worin jedoch nicht nur das Honorar für die außergerichtliche Tätigkeit doppelt so hoch ist, wie angekündigt sondern auch zusätzliche Kosten für ein bereits erstelltes Klageschreiben gefordert wird.
Frage 1:
Hätte der Anwalt, als er den Mandanten mitteilte, das er bei dessen Rechtschutz eine Kostenforderung gestellt hat und Deckungsanfrage, nicht zeitgleich hier schon die Höhe der Forderung ebenfalls mitteilen müssen. ?
Ist ein Anwalt nicht verpflichtet, erst Deckungszusage bei der Rechtschutz zu holen und dann erst eine Klage anzufertigen. ?
Der Mandat teilt auf Anfrage zwar mit, das er eine Rechtschutzversicherung hat, aber er möchte aus diversen Gründen nicht, das seine Versicherung damit belastet wird, sondern er möchte das über Privatkosten laufen lassen. Der Anwalt nennt hierauf ein etwaiges Honorar und der Mandant ist damit zufrieden.
Dexi hat folgendes geschrieben::
Der Mandant kündigt daraufhin das Mandat und bittet um die Rechnung, da er von vornerein erklärt habe, er könne sich privat kein Klageweg leisten.
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