Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - PKV Rücktritt des Versicherers wegen vorerkrankung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

PKV Rücktritt des Versicherers wegen vorerkrankung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
tinastasia
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.09.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.09.06, 10:27    Titel: PKV Rücktritt des Versicherers wegen vorerkrankung Antworten mit Zitat

Meine PKV droht mit Rücktritt des Versicherers wegen vorvertraglicher Anzeigeplfichtsverletzung.
Ich bin seit Januar in einer neue Privaten Krankenversicherung. Ich habe als Vorerkrankung Neurodermitis und Asthma angegeben. Allerdings habe ich in der Selbstauskunft "seit Jahren beschwerdefrei angegeben". Der Versicherungsmakler hat gesagt "die würden eh meine Ärzte anschreiben und danach entscheiden". Ich habe die behandelnen Ärzte angegeben und wurde ohne Risikozuschlag versichert. Jetzt habe ich einen Neurodermitisschub bekommen (verbunden mit noch mehreren Indikationen) und habe eine Akuteinweisung in eine Klinik. Natürlich prüft die Krankenkasse jetzt alle meine Angaben. Dabei ist herausgekommen, dass ich im Letzten Jahr eine Lungenfunktionsprüfung gemacht habe und ein Asthmaspray verschrieben bekommen habe. Ich habe das bei der Selbstauskunft einfach vergessen. Hab es mir warscheinlich auch zu einfach gemacht "die schreiben den arzt ja eh an". Jetzt sagt die Versicherung ich hätte zwar nicht die Krankheit und nicht den Arzt verschwiegen, aber meine Anzeigepflicht verletzt, in dem ich meine Krankheit verschönigt hätte und schriftlich angegeben habe, schon seit Jahren keine Behandlung gehabt zu haben. Meine Unterlagen liegen nun in der Rechtsabteilung der Versicherung und ich soll auf Post warten. Problem ist natürlich dass ich immer noch die Akut einweisung habe und wirklich dringend in eine Klinik muss. zweitens habe ich grosse Angst meinen Versicherungsschutz zu verlieren. Ein Kollege meinte, dass ich die Anzeigepflich nicht verletzt hätte.
"Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Umstand dennoch kannte (Paragraph 16 Absatz 3 VVG).". und der umstand wäre die krankheit ansich gewesen. und so lange die versicherung die krankheit kannte, und den arzt, hätte ich keine probleme zu erwarten. was meinen ihr?
danke im vorraus.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 20.09.06, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zwischen ich hatte vor 30 Jahre Probleme und ich war noch letztes Jahr in Behandlung besteht ein gewaltiger Unterschied.
Ich denke mal die Versicherung hat Recht.

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 20.09.06, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Zwischen ich hatte vor 30 Jahre Probleme und ich war noch letztes Jahr in Behandlung besteht ein gewaltiger Unterschied.
Ich denke mal die Versicherung hat Recht.

Klaus


Denke ich auch so... Das war war und belibt eben eine falsche Angabe!
Hätten Sie nichts angegeben, so wäre der Versicherer wohl auf den Arzt zugegangen, aber so... Mit den Augen rollen
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 20.09.06, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht könnte man ein Verschulden des Maklers beim Vertragsabschluss konstruieren. Dazu gibt die Sachverhaltsschilderung etwas wenig her.

Man sollte die Geschichte vom Rechtsanwalt gründlich prüfen lassen. Hier steht der komplette Versicherungsschutz auf dem Spiel.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Idiotenwiese
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 20.09.06, 14:27    Titel: Re: PKV Rücktritt des Versicherers wegen vorerkrankung Antworten mit Zitat

tinastasia hat folgendes geschrieben::
"Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Umstand dennoch kannte (Paragraph 16 Absatz 3 VVG)."


Ich frage mich, inwieweit der Versicherung eine gewisse Fahrlässigkeit anzulasten ist. Immerhin war die Gefährdungslage der Frau T. bei Vertragsabschluß klar. Die Versicherung wird demnach auch die monatlichen Beiträge angepasst haben.

Durch das Fehlen des zusätzliches Passuses "oder kennen musste" in o. g. Regelung öffnet man gewissen Taktiken Tür und Tor.

Versicherung A schließt mit Frau T Vertrag in erhöhter Gefährdungssituation aufgrund angegebener Vorerkrankungen. Bis zum Eintreten des Versicherungsfalles kassiert man die monatlichen Beiträge. Dann kommt der teure Krankenhausaufenthalt und man fängt an zu graben. Bei 70% der Versicherungsnehmer wird man fündig, weil sie einen Arztbesuch vergessen haben oder ihn als unbeachtlich ansehen. Und plötzlich ist der Arztbesuch am xten Janurar 200x relevant und die jetzige Diagnose stellt eine Folgeerkrankung dar.

Ist klar, worauf ich hinaus will? Man stellt sich dumm, bis es teuer wird und fährt danach die dicken Geschütze (Rechtsabteilung) auf, während man vorher Vermittler auf die Kunden losgelassen hat, die nur drei Seminare besucht haben. (Würde mich nicht wundern, wenn die Versicherung über einen gewissen Vermögensberatungsdienst gelaufen ist...)

Wer würde ein Auto kaufen, das als Unfallfahrzeug deklariert ist und sich einfach auf die Aussage des Verkäufers verlassen, dass der Wagen seit Jahren keine Probleme gemacht habe?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
tinastasia
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.09.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.09.06, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß mittlerweile, dass ich mich auf die Angaben des Maklers nicht hätte verlassen dürfen. Aber genau das hoffe ich: das die versicherung zumindestens fahrlässig gehandelt hat. vorerkrankung war bekannt, arzt war bekannt, es war bekannt das bei der vorherigen pkv ein hoher risikozuschlag gezahlt wurde - und dennoch keine anfrage. ich denk mittlerweile auch: schön, dass monatlich kassiert wurde - jetzt wo ich hilfe brauche, wird natürlich ein haar in der suppe gefunden und man ist den kostenfaktor kranker kunde schnell wieder los. der entscheidene punkt ist: habe ich meine anzeigepflicht verletzt? der versicherer kannte meine umstände und wusste, dass diese erkrankung chronischer natur war. also auch in unregelmäßigen schüben wieder auftreten kann. ich wurde damals extra informiert, dass mein arzt angeschrieben wird. aber welche möglichkeiten hat jetzt welche seite? notfalls muss ich gucken was ein schiedsmann dazu sagt. bisher ist mir die schriftliche kündigung aber noch nicht zugegangen, vielleicht ist das "gehabe" des versicherers auch nur eine möglichkeit einen hohen risikozuschlag festzusetzen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Idiotenwiese
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 20.09.06, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Vorab: Bitte die Regeln des Forums beachten und die alten Postings editieren. So wird die Diskussion nicht gelöscht und du kannst weiter Antworten auf rechtliche Fragen erhalten
Zitat:
Beiträge, die gegen geltendes Recht verstoßen, dürfen wir nicht tolerieren.

Dazu gehört insbesondere die unerlaubte Rechtsberatung, wie sie durch das deutsche Rechtsberatungsgesetz verboten ist. Was bedeutet das für dieses Forum? Ganz einfach gesagt: Das Forum Deutsches Recht ist nicht dazu da, Ihnen den Gang zum Anwalt zu sparen. Sie können hier Hintergrundinformationen und Erläuterungen von Fachleuten bekommen sowie von Erfahrungen anderer Mitglieder profitieren - individuelle Rechtsberatung ist nicht möglich. Das wäre auch nicht sinnvoll, da niemand alle Einzelheiten Ihres Anliegens aus der Ferne richtig beurteilen kann.

Wenn Sie eine Frage stellen, schreiben Sie so genau wie möglich, worum es Ihnen rechtlich geht, was das Rechtsproblem ist, das Sie interessiert. Wenn Sie das richtig machen, können Sie in den meisten Fällen die konkreten Namen, Daten, Orte Ihres Problems weglassen und durch Platzhalter wie z.B. "Person A", "Firma B", "Ort C" ersetzen.


Ob die Anzeigepflicht verletzt wurde, müsste man feststellen.

Das VVG spricht von "erheblichen Umständen".
Selbstverständlich passt der Arztbesuch zu Krankheitsbild, ob jedoch dieser Besuch erheblich in seinem Grund war, ist sicher Auslegungssache.
Wobei die Verschreibung eines Medikaments für eine Erheblichkeit spricht, die dazu geführt hätte, dass die Arztbehandlung angezeigt hätte werden müssen.
§ 16 Abs. 1 VVG ist im Zweifel auch für den Versicherer auszulegen, wenn nach Umständen gefragt wurde. (Und Arztbesuche sind ausdrücklich anzugeben)

Aus der Ferne ist es also wahrscheinlich, dass die Anzeigepflicht verletzt wurde.

Wichtig: Der Versicherer muss vom Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Tatsachen zurücktreten.

Ein Tipp: Frau T. sollte auf den Ratschlag eines Freundes und den Meinungen hier im Forum hören und die Umstände des Gesamtfalls mit einem Anwalt besprechen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Melle
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 20.09.06, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

also meines Erachtens hat die Versicherung völlig korrekt gehandelt und es handelt sich hier um einen wasserdichten Rücktritt.

Zitat:
Ich weiß mittlerweile, dass ich mich auf die Angaben des Maklers nicht hätte verlassen dürfen. Aber genau das hoffe ich: das die versicherung zumindestens fahrlässig gehandelt hat. vorerkrankung war bekannt, arzt war bekannt, es war bekannt das bei der vorherigen pkv ein hoher risikozuschlag gezahlt wurde - und dennoch keine anfrage.


Warum sollte die Versicherung nachfragen? Sie mußte bei den gemachten Angaben davon ausgehen, daß seit Jahren keinerlei Probleme mehr bestehen. Es wäre rausgeworfenes Geld zum damaligen Sachstand gewesen.

Zitat:
ich denk mittlerweile auch: schön, dass monatlich kassiert wurde - jetzt wo ich hilfe brauche, wird natürlich ein haar in der suppe gefunden und man ist den kostenfaktor kranker kunde schnell wieder los.


brennende Häuser werden in der Feuerversicherung auch nicht versichert Ausrufezeichen Und daß mit dem Haar in der Suppe ist doch wohl völliger Blödsinn. Der monatlich zu zahlende Beitrag hängt vom Alter, Geschlecht und dem individuellen Gesundheitszustand ab. Und beachten Sie bitte, daß diese beiden Diagnosen zusammen möglicherweise nicht versicherbare Risiken darstellen Pfeil seien Sie froh, wenn der Versicherer Ihnen mit dem Rücktritt gleichzeitig ein Angebot zur Weiterversicherung macht

Man wird im Krankenversicherungsantrag in der Regel nach Behandlungen der letzten 3 bzw. 5 Jahre gefragt. Allein durch die Nichtangabe des Lungenfunktionstestes und der Rezeptverschreibung hat der Versicherer einen triftigen Grund zum Rücktritt. Wenn diese beiden Dinge angegeben worden wären, dann hätte es auf jeden Fall einen Risikozuschlag gegeben Ausrufezeichen Und die Versicherung hat jetzt auch nur die Angaben im Antrag nachgeprüft. Das ist ihr gutes Recht.

Und wenn die Versicherung den Arzt wirklich angeschrieben hat, dann sollten Sie sich vom Arzt das damals übersandte Dokument anfordern. Dann wissen Sie ja, welchen Kenntnisstand die Versicherung hatte.
_________________
Laienmeinung
Wer mir glaubt, ist selber Schuld Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.