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Verfasst am: 20.09.06, 10:27 Titel: PKV Rücktritt des Versicherers wegen vorerkrankung
Meine PKV droht mit Rücktritt des Versicherers wegen vorvertraglicher Anzeigeplfichtsverletzung.
Ich bin seit Januar in einer neue Privaten Krankenversicherung. Ich habe als Vorerkrankung Neurodermitis und Asthma angegeben. Allerdings habe ich in der Selbstauskunft "seit Jahren beschwerdefrei angegeben". Der Versicherungsmakler hat gesagt "die würden eh meine Ärzte anschreiben und danach entscheiden". Ich habe die behandelnen Ärzte angegeben und wurde ohne Risikozuschlag versichert. Jetzt habe ich einen Neurodermitisschub bekommen (verbunden mit noch mehreren Indikationen) und habe eine Akuteinweisung in eine Klinik. Natürlich prüft die Krankenkasse jetzt alle meine Angaben. Dabei ist herausgekommen, dass ich im Letzten Jahr eine Lungenfunktionsprüfung gemacht habe und ein Asthmaspray verschrieben bekommen habe. Ich habe das bei der Selbstauskunft einfach vergessen. Hab es mir warscheinlich auch zu einfach gemacht "die schreiben den arzt ja eh an". Jetzt sagt die Versicherung ich hätte zwar nicht die Krankheit und nicht den Arzt verschwiegen, aber meine Anzeigepflicht verletzt, in dem ich meine Krankheit verschönigt hätte und schriftlich angegeben habe, schon seit Jahren keine Behandlung gehabt zu haben. Meine Unterlagen liegen nun in der Rechtsabteilung der Versicherung und ich soll auf Post warten. Problem ist natürlich dass ich immer noch die Akut einweisung habe und wirklich dringend in eine Klinik muss. zweitens habe ich grosse Angst meinen Versicherungsschutz zu verlieren. Ein Kollege meinte, dass ich die Anzeigepflich nicht verletzt hätte.
"Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Umstand dennoch kannte (Paragraph 16 Absatz 3 VVG).". und der umstand wäre die krankheit ansich gewesen. und so lange die versicherung die krankheit kannte, und den arzt, hätte ich keine probleme zu erwarten. was meinen ihr?
danke im vorraus.
Zwischen ich hatte vor 30 Jahre Probleme und ich war noch letztes Jahr in Behandlung besteht ein gewaltiger Unterschied.
Ich denke mal die Versicherung hat Recht.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Zwischen ich hatte vor 30 Jahre Probleme und ich war noch letztes Jahr in Behandlung besteht ein gewaltiger Unterschied.
Ich denke mal die Versicherung hat Recht.
Klaus
Denke ich auch so... Das war war und belibt eben eine falsche Angabe!
Hätten Sie nichts angegeben, so wäre der Versicherer wohl auf den Arzt zugegangen, aber so... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Vielleicht könnte man ein Verschulden des Maklers beim Vertragsabschluss konstruieren. Dazu gibt die Sachverhaltsschilderung etwas wenig her.
Man sollte die Geschichte vom Rechtsanwalt gründlich prüfen lassen. Hier steht der komplette Versicherungsschutz auf dem Spiel. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Verfasst am: 20.09.06, 14:27 Titel: Re: PKV Rücktritt des Versicherers wegen vorerkrankung
tinastasia hat folgendes geschrieben::
"Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Umstand dennoch kannte (Paragraph 16 Absatz 3 VVG)."
Ich frage mich, inwieweit der Versicherung eine gewisse Fahrlässigkeit anzulasten ist. Immerhin war die Gefährdungslage der Frau T. bei Vertragsabschluß klar. Die Versicherung wird demnach auch die monatlichen Beiträge angepasst haben.
Durch das Fehlen des zusätzliches Passuses "oder kennen musste" in o. g. Regelung öffnet man gewissen Taktiken Tür und Tor.
Versicherung A schließt mit Frau T Vertrag in erhöhter Gefährdungssituation aufgrund angegebener Vorerkrankungen. Bis zum Eintreten des Versicherungsfalles kassiert man die monatlichen Beiträge. Dann kommt der teure Krankenhausaufenthalt und man fängt an zu graben. Bei 70% der Versicherungsnehmer wird man fündig, weil sie einen Arztbesuch vergessen haben oder ihn als unbeachtlich ansehen. Und plötzlich ist der Arztbesuch am xten Janurar 200x relevant und die jetzige Diagnose stellt eine Folgeerkrankung dar.
Ist klar, worauf ich hinaus will? Man stellt sich dumm, bis es teuer wird und fährt danach die dicken Geschütze (Rechtsabteilung) auf, während man vorher Vermittler auf die Kunden losgelassen hat, die nur drei Seminare besucht haben. (Würde mich nicht wundern, wenn die Versicherung über einen gewissen Vermögensberatungsdienst gelaufen ist...)
Wer würde ein Auto kaufen, das als Unfallfahrzeug deklariert ist und sich einfach auf die Aussage des Verkäufers verlassen, dass der Wagen seit Jahren keine Probleme gemacht habe?
Ich weiß mittlerweile, dass ich mich auf die Angaben des Maklers nicht hätte verlassen dürfen. Aber genau das hoffe ich: das die versicherung zumindestens fahrlässig gehandelt hat. vorerkrankung war bekannt, arzt war bekannt, es war bekannt das bei der vorherigen pkv ein hoher risikozuschlag gezahlt wurde - und dennoch keine anfrage. ich denk mittlerweile auch: schön, dass monatlich kassiert wurde - jetzt wo ich hilfe brauche, wird natürlich ein haar in der suppe gefunden und man ist den kostenfaktor kranker kunde schnell wieder los. der entscheidene punkt ist: habe ich meine anzeigepflicht verletzt? der versicherer kannte meine umstände und wusste, dass diese erkrankung chronischer natur war. also auch in unregelmäßigen schüben wieder auftreten kann. ich wurde damals extra informiert, dass mein arzt angeschrieben wird. aber welche möglichkeiten hat jetzt welche seite? notfalls muss ich gucken was ein schiedsmann dazu sagt. bisher ist mir die schriftliche kündigung aber noch nicht zugegangen, vielleicht ist das "gehabe" des versicherers auch nur eine möglichkeit einen hohen risikozuschlag festzusetzen.
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Zitat:
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Ob die Anzeigepflicht verletzt wurde, müsste man feststellen.
Das VVG spricht von "erheblichen Umständen".
Selbstverständlich passt der Arztbesuch zu Krankheitsbild, ob jedoch dieser Besuch erheblich in seinem Grund war, ist sicher Auslegungssache.
Wobei die Verschreibung eines Medikaments für eine Erheblichkeit spricht, die dazu geführt hätte, dass die Arztbehandlung angezeigt hätte werden müssen.
§ 16 Abs. 1 VVG ist im Zweifel auch für den Versicherer auszulegen, wenn nach Umständen gefragt wurde. (Und Arztbesuche sind ausdrücklich anzugeben)
Aus der Ferne ist es also wahrscheinlich, dass die Anzeigepflicht verletzt wurde.
Wichtig: Der Versicherer muss vom Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Tatsachen zurücktreten.
Ein Tipp: Frau T. sollte auf den Ratschlag eines Freundes und den Meinungen hier im Forum hören und die Umstände des Gesamtfalls mit einem Anwalt besprechen
also meines Erachtens hat die Versicherung völlig korrekt gehandelt und es handelt sich hier um einen wasserdichten Rücktritt.
Zitat:
Ich weiß mittlerweile, dass ich mich auf die Angaben des Maklers nicht hätte verlassen dürfen. Aber genau das hoffe ich: das die versicherung zumindestens fahrlässig gehandelt hat. vorerkrankung war bekannt, arzt war bekannt, es war bekannt das bei der vorherigen pkv ein hoher risikozuschlag gezahlt wurde - und dennoch keine anfrage.
Warum sollte die Versicherung nachfragen? Sie mußte bei den gemachten Angaben davon ausgehen, daß seit Jahren keinerlei Probleme mehr bestehen. Es wäre rausgeworfenes Geld zum damaligen Sachstand gewesen.
Zitat:
ich denk mittlerweile auch: schön, dass monatlich kassiert wurde - jetzt wo ich hilfe brauche, wird natürlich ein haar in der suppe gefunden und man ist den kostenfaktor kranker kunde schnell wieder los.
brennende Häuser werden in der Feuerversicherung auch nicht versichert Und daß mit dem Haar in der Suppe ist doch wohl völliger Blödsinn. Der monatlich zu zahlende Beitrag hängt vom Alter, Geschlecht und dem individuellen Gesundheitszustand ab. Und beachten Sie bitte, daß diese beiden Diagnosen zusammen möglicherweise nicht versicherbare Risiken darstellen seien Sie froh, wenn der Versicherer Ihnen mit dem Rücktritt gleichzeitig ein Angebot zur Weiterversicherung macht
Man wird im Krankenversicherungsantrag in der Regel nach Behandlungen der letzten 3 bzw. 5 Jahre gefragt. Allein durch die Nichtangabe des Lungenfunktionstestes und der Rezeptverschreibung hat der Versicherer einen triftigen Grund zum Rücktritt. Wenn diese beiden Dinge angegeben worden wären, dann hätte es auf jeden Fall einen Risikozuschlag gegeben Und die Versicherung hat jetzt auch nur die Angaben im Antrag nachgeprüft. Das ist ihr gutes Recht.
Und wenn die Versicherung den Arzt wirklich angeschrieben hat, dann sollten Sie sich vom Arzt das damals übersandte Dokument anfordern. Dann wissen Sie ja, welchen Kenntnisstand die Versicherung hatte. _________________ Laienmeinung
Wer mir glaubt, ist selber Schuld
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