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Frau M. erbt ein wenig Geld. Sie kauft davon eine Wohnung und finanziert davon einen Teil über die Bank. Diese Finanzierung läuft ohne Wissen von Herrn M.
Den Rest der Erbschaft übereignet sie Herrn F.
Gleichzeitig bürgt Frau M. für Herrn F. mit einer grossen Geldsumme für dessen Firma.
Herr F. meldet Insolvenz an und Frau M. kann nicht zahlen.
Muss Herr M. jetzt für die Bürgschaft von Frau M. einstehen, bzw. durfte die Bank diese Bürgschaft annehmen?
Durfte Frau M. eine Wohnung finanzieren ohne Zustimmung/Unterschrift von Herrn M.??
Wenn Frau M. verstürbe, was wären die Folgen?
Müsste Herr M. das Erbteil seiner Frau - den hälftigen Hausanteil für diese Bürgschaft verwenden?
den Güterstand der "Gütergemeinschaft" gibt es faktisch nur auf dem Papier. Da das Eigentum beiden gemeinsam gehört, kann Frau M nicht ohne Zustimmung ihres Mannes die Wohnung kaufen und Herr M nicht bürgen.
Aus diesem Grund wird die Gütergemeinschaft in der Praxis nicht verwendet und das Beispiel passt nicht. Ist vieleicht der (normale) gesetzliche Güterstand der "Zugewinngemeinschaft" gemeint?
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