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Nach Stilllegung

 
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Jessper
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2006
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 21.09.06, 11:41    Titel: Nach Stilllegung Antworten mit Zitat

Hallo,

A ist mit dem Fahrzeug über die Mutter als Zweitwagen mitversichert gewesen, aber als Halterin eingetragen. A hat das Auto an B verliehen, und der hat einen Unfall damit gebaut. A ist dadurch enorm raufgestuft worden und hat deswegen sein Auto im März diesen Jahres vorübergehend stillgelegt. Jetzt möchte A das Auto wieder zulassen, aber gerne eine andere Versicherung wählen, weil der Beitrag ja sonst zu hoch wäre.
Kann man das machen, oder muß man etwas einhalten? A hat seinen Führerschein jetzt knapp über vier Jahre. Wie kann A eine andere Versicherung wählen?

Mfg Jessper
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 21.09.06, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Einfach zu einer Gesellschaft gehen, Doppelkarte abholen, Vertrag unterschreiben und als Erstwagen bei SF1/2 (unterschiedlich von Gesellschaft zu Gesellschaft) anfangen.
_________________
MfG,
Duisburger

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