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Verfasst am: 21.09.06, 11:41 Titel: Nach Stilllegung
Hallo,
A ist mit dem Fahrzeug über die Mutter als Zweitwagen mitversichert gewesen, aber als Halterin eingetragen. A hat das Auto an B verliehen, und der hat einen Unfall damit gebaut. A ist dadurch enorm raufgestuft worden und hat deswegen sein Auto im März diesen Jahres vorübergehend stillgelegt. Jetzt möchte A das Auto wieder zulassen, aber gerne eine andere Versicherung wählen, weil der Beitrag ja sonst zu hoch wäre.
Kann man das machen, oder muß man etwas einhalten? A hat seinen Führerschein jetzt knapp über vier Jahre. Wie kann A eine andere Versicherung wählen?
Einfach zu einer Gesellschaft gehen, Doppelkarte abholen, Vertrag unterschreiben und als Erstwagen bei SF1/2 (unterschiedlich von Gesellschaft zu Gesellschaft) anfangen. _________________ MfG,
Duisburger
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