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KV bei 401 Euro "Midijob" und Freiberuflichkeit

 
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Achim01
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2005
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 20.09.06, 07:29    Titel: KV bei 401 Euro "Midijob" und Freiberuflichkeit Antworten mit Zitat

KV bei 401 Euro "Midijob" und Freiberuflichkeit


Folgender allgemeiner Fall:


- Ein Freiberufler ist über die Familienversicherung in der GK
- Er beabsichtigt einen 400 "+" Eurojob anzunehmen
- Die Freiberuflichkeit wirft zur Zeit wegen der schlechten Wirtschaftslage kaum etwas ab.

Unter welchen Bedingungen kann der Freiberufler die KV über den Midijob in Anspruch nehmen.
Gibt es da Einkommensgrenzen und/oder ist Sonstiges zu beachten?

Danke für Antworten
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vikingz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 20.09.06, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Der Freiberufler ist im sog. Midijob versicherungspflichtig und kann die KV voll in Anspruch nehmen.

Voraussetzung ist, dass die Freiberuflichkeit neben- und nicht hauptberuflich ausgeübt wird. Das ist der Fall, sonst bestünde nämlich kein Anspruch auf Familienversicherung.
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Achim01
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2005
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 21.09.06, 08:40    Titel: Freiberuflichkeit nebenberuflich, hauptberuflich? Antworten mit Zitat

Verfasst am: 20.09.06, 15:48

Danke für die Antwort
--------------------------------------
Ich konnte keine befriedigende Definition von

- Freiberuflichkeit nebenberuflich
und
- Freiberuflichkeit hauptberuflich

finden.

Es würde mich freuen, wenn mir jemand den Unterschied erläutern könnte und/oder
einen entsprechenden Link empfehlen kann.

Beispiel: Allgemeiner Fall:

Intention:

Über den Midijob die KV laufen lassen
ohne daß andere Einkunftsarten zum KV Beitrag herangezogen werden.
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vikingz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 21.09.06, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Das liegt daran, dass es für die Krankenversicherung keine befriedigende Definition von haupt- oder nebenberuflicher Selbständigkeit gibt.

Die Definition bestimmter Kriterien obliegt der einzelnen Kasse.

Da der Freiberufler aktuell familienversichert ist, hat die Kasse bereits entschieden, dass eine nebenberufliche Tätigkeit vorliegt, eine hauptberufliche Tätigkeit schließt nämlich den Anspruch auf Familienversicherung aus.

Ab welcher Einkommensgrenze oder unter welchen sonstigen Umständen die Kasse von einer hauptberuflichen Selbständigkeit ausgehen würde, erfährt man bei der jeweils zuständigen Kasse.

Grundsätzlich wird folgender Vergleich angestellt: verlangt der Midijob mehr Arbeitszeit als der Freiberuf, dann ist man versicherungspflichtig als Arbeitnehmer. ABER : verdient man in der Selbständigkeit mehr als in der Beschäftigung, so ist man hauptberuflich selbständig.

Solange der Freiberufler unter den 400,- € bleibt, dürfte sich aber alles im grünen Bereich bewegen.

Den Spagat, als Freiberufler das große Geld zu machen und nur aus einem Midijob Beiträge zu zahlen, wird er nicht hinbekommen.
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