Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Forderung Rechtschutzversicherung - Verjährung?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Forderung Rechtschutzversicherung - Verjährung?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Medicusi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 266

BeitragVerfasst am: 16.09.06, 12:43    Titel: Forderung Rechtschutzversicherung - Verjährung? Antworten mit Zitat

Folgender Fall:

Versicherer zahlt an Rechsanwalt einen Vorschuß unter Vorbehalt für die Verteidigung in einer Verkehrsstrafsache.

Am 20. November 2003 wird der Mandant zu einem geringen Teil der Anklage verurteilt. Rechtskräftig wird das Urteil am 17.01.2003.

Nun schreibt der Versicherer nach fach 4 Jahren also im September 2006 den Mandanten an und möchte den in 2002 gezahlten Vorschuß zurück.

Gibt es da keine Verjährung?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 16.09.06, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Für die Verjährung ist § 12 VVG einschlägig: danach verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag in 2 Jahren, die Verjährung beginnt am 31.12. (um24.Uhr) des Jahres, in dem die Leistung entstanden ist (oder 01.01., 0.00 Uhr des Folgejahres). Der Rückforderungsanspruch dürfte mit Rechtskraft des Urteil entstanden sein, das müsste der 17.01.2004 (nicht 2003 ??) sein. Also beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2004 und endet am 31.12.2006, 24.00 Uhr; somit ist der Rückforderungsanspruch jetzt noch nicht verjährt.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Medicusi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 266

BeitragVerfasst am: 16.09.06, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnell Antwort ...

kleiner Fehler von mir ....

Urteil 20. November 2002 --> Rechtskraft 17.01.2003 !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 16.09.06, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

tja, dann gibt´s nach meiner Meinung zwei Möglichkeiten:

entweder, ich hab was übersehen, und die Forderung ist noch nicht verjährt

oder, die Forderung ist zwar schon verjährt, der Versicherer fordert das Geld aber dennoch ein. Darf er ja - ist nicht verboten.

Man sollte dem Versicherer einen Brief schreiben und die Zahlung unter Hinweis auf die eingetretene Verjährung (§ 12 VVG) ablehnen. Dann abwarten, was geschieht: entweder der Versicherer erklärt, dass und warum die Verjährung noch nicht eingetreten ist - dann muss man eben zahlen, wenn er recht hat; oder die Verjährung ist tatsächlich eingetreten, dann war´s das.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Medicusi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 266

BeitragVerfasst am: 21.09.06, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

mal angenommen der Versicherer antwortet wie folg:


...... das ergangene Urteil wurde uns von Ihrem Rechtsanwalt erst mit dem Schreiben vom 06.01.2006 zu Verfügung gestellt. Vorher hatten wir keine Kenntnis von dem Abschluss des Verfahrens.......

....darüber hinaus wurde Sie mehrfach aufgefordert, die von uns verauslagten Kosten zu erstatten......


Frage 1 --> Was kann der Mandant dafür das der RA erst 4 Jahre nach dem Urteil das selbe an den Versicherer schickt? Ist dann der RA in der Haftung?

Frage 2 --> Mal angenommen es gab wirklich Schreiben des Versicherers unterbricht das die Verjährung? Oder würde nur ein Mahnverfahren die Verjährung unterbrechen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.