Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Nachfrage bei den Eltern vom Job-Centers bei ALG2 Antrag
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Nachfrage bei den Eltern vom Job-Centers bei ALG2 Antrag

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Andyz018
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.09.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 21.09.06, 22:48    Titel: Nachfrage bei den Eltern vom Job-Centers bei ALG2 Antrag Antworten mit Zitat

Ein Fall zur Diskussion gestellt:


Eine Person "A" traut sich keinen Antrag auf ALG 2 zu stellen, aus folgender Begründung:

Sie befürchtet eine Einkommensnachfrage bei ihren Eltern.
Die Eltern jedoch verfügen nur über recht geringe Renten.

Dennoch - allein schon die Anfrage dorthin - wäre ihr derart unangenehm,
dass Sie ihr zustehendes gutes Recht deswegen nicht wahrnehmen möchte.


Die Person "A" ist übrigens kanpp 40 Jahre alt.
Die Wohnorte von Person "A" und Ihrer Eltern sind getrennt und liegen in verschiedenen Bundesländern.


Fragen hierzu:

1. Ist es richtig, dass das JobCenter2 (oder evtl. auch das Sozialamt) zwangsläufig eine Einkommensanfrage bei den Eltern durchführt?

2. Gibt es für Person "A" Mittel und Wege diese Anfrage zu verhindern?

3. Gibt es überhaupt noch eine Unterscheidung von Sozialamt und JobCenter?

4. Und wenn ja: Unterliegen JobCenter2 und das Sozialamt den gleichen Regelungen ?

5. Was könnte man Person "A", also raten?

bin gespannt auf Ihre Hinweise!
greetz andy
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 22.09.06, 05:12    Titel: Antworten mit Zitat

Von einer solchen Anfrage bei den Eltern ist mir nichts bekannt.

Dies müsste dann theoretisch bei jedem Hartz-IV-Empfänger durchgeführt werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
carstenhb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.08.2006
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: 22.09.06, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
soweit mir bekannt ist, ist ein grundlegender Unterschied vorhanden:
ALG2-Bezug bedeutet, Person ist grundsätzlich arbeitsfähig und kann auch jederzeit
vermittelt werden (grob gesagt).
Sozialhilfe greift, wenn Person dem Arbeitsmarkt aus irgendwelchen Gründen NICHT
zur Verfügung steht.
Bei einer Person über 40, die nicht in einer Bedarfgemeinschaft mit den Eltern lebt,
werden die Eltern wohl nicht herangezogen, solange ALG2 beantragt/bezogen wird.
Bitte um Korrektur, wenn ich falsch liege!

carstenhb
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.09.06, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn überhaupt, dürfte so eine Anfrage nur bei einem unter 25 Jahren erfolgen.

Das SGB II schliesst einen Unterhaltsübergang bei "Kindern" über 25 Jahren aus
(§ 33 Abs. 2 SGB II)

Jobcenter betreut die, die noch arbeiten können (rein gesundheitlich)
und das Sozialamt die, die nicht mehr arbeiten können. So zumindest etwas vereinfacht dargestellt.

Für das Sozialamt gilt die o.g. Begrenzung auf U 25 nicht
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Andyz018
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.09.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 22.09.06, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ersteinmal ein großes Danke für die Info's.
...bin schon viel schlauer...hehe Winken ... hoffe das hält auch an Geschockt

Wenn ich das richtig verstehe, heisst das:

1.Bei Bezug von ALG2 erfolgt keine Einkommens-Anfrage an die Eltern, wenn man über 25 Jahre alt ist.
aber
2. bezieht Person "A" Sozialhilfe, oder beantragt Sozialhilfe, würde ZWANGSLÄUFIG eine Anfrage an die Eltern erfolgen, obwohl Person "A" bereits 40 Jahre alt ist.

Fragen:
1. habe ich das so richtig geschlußfolgert Frage

2. wenn Schlußfolgerung 2 zutrifft: Gibt es Gründe die diese automatische Anfrage an die Eltern ausschließen würden Frage
(außer "Unbilligkeit", sprich das Verhältnis zw Kind und Eltern wäre "zerrütet", denn dies triff - in unserem hypothetischen Fall - sagen wir mal, nicht zu)

Danke, nochmal für die Antworten! super Smilie
...und bitte weiter sooooooooooooooooo Ausrufezeichen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 22.09.06, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

"Sozialhilfe" ist ein Oberbegriff. Es wäre zu unterscheiden, welche Leistung der Sozialhilfe genau (z.B. Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Je nachdem sind die Regelungen zur Berücksichtigung des Unterhaltsanspruchs unterschiedlich.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Andyz018
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.09.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 22.09.06, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Danke FM für den HInweis! (...Sozialrecht ist echt nicht einfach...)

Ich sag mal in unserem Fall wäre das eventuell:

"Sozialhilfe" zum Lebensunterhalt.
Eine kleine Teil-EM-Rente wird bereits bezogen.
Ein Antrag auf Voll-EM-Rente wäre bereits gestellt, die Bewilligung oder Ablehung steht jedoch noch aus.

Zunächst wäre demnach nur, eine zeitlich begrenzte Hilfe nötig.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Andyz018
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.09.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 23.09.06, 05:37    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen @ All Smilie

für den Punkt
"Eltern-Einkommensnachfrage bei Sozialhilfebezug" (s.oben)

würde ich mich sehr über Ihre weitere Hinweise hierzu freuen

Danke schonmal Ausrufezeichen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.