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Mal ne Vergütungsfrage

 
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Lichtaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 22.09.06, 13:59    Titel: Mal ne Vergütungsfrage Antworten mit Zitat

Vorrede - die derzeitigen Vermögens- und Einkommensfreigrenzen sind mir bekannt.

Zum Fall
Mal angenommen:

Es gibt ein Vermögen von ca. 3000,- €. Es besteht ein Vergütungsanspruch von 2500,-€.

1. Frage - muß hier die betreute Person 2500,- € zahlen
oder vielleicht nur 400,- € (eben über Vermögensfreigrenze) und den Rest zahlt die
Staatskasse ?

2. Frage - wird dann der gesamte Betreuungszeitraum als "vermögend" gewertet - also monatlich ca. 1 Stunde mehr abgerechnet.

3. Im übrigen könnte im angenommen Fall das entsprechend SGB bereinigte Einkommen ca. 800,- € betragen - also über der Einkommensgrenze liegen. - müsste dann in Raten durch die betreute Person gezahlt werden ?
Wobei diese Raten ja kaum zu leisten sind, da die nächste Vergütungsabrechnung ja folgt.

Dank für die Mühe
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morgana
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.09.2006
Beiträge: 89
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 23.09.06, 07:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

zu 1.`: Da die Betreute Person die Vergütung nur zum Teil aus dem einzusetztenden Vermögen aufbringen kann, gilt sie als mittellos nach § 1836 d BGB. Die Vergütung wird daher in voller Höhe aus der Staatskasse gezahlt, bzgl. eines Betrags von 400 € wird die Rückforderung angeordnet. Eine Aufsplittung der Vergütung (teilweise aus dem Vermögen, teilweise aus der Staatskasse) gibt es nicht mehr.

zu 2.: Da die ganze Vergütung aus der Staatskasse gezahlt wird, wird der ganze Vergütungszeitraum als "mittellos" gewertet.

zu 3.: Hier müsste das Vormundschaftsgericht auch eine Rückzahlung aus dem Einkommen der betreuten Person anordnen. Die nächste Vergütungsabrechung des Betreuers spielt dafür keine Rolle, da diese Ansprüche noch nicht entstanden sind, die Ansprüche der Staatskasse dagegen schon.

Gruß morgana
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