Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 21.09.06, 09:49 Titel: Wie lange Nutzungsausfall ?
Hallo,
eine Frage zum Nutzungsausfall nach KFZ.-Unfall.
Bei einem klassischen Auffahrunfall wurde am Fahrzeug von A.der hintere Stoßfänger
beschädigt. A. hat den Wagen in einer Hersteller-Vertragswerkstatt abgegeben und
keinen Mietwagen genommen. In der Werkstatt wurde der Stoßfänger gewechselt und
erst nach 7 Tagen war der Wagen fertig.
Die Versicherung von B. will nur 3 Tage Nutzungsausfall zahlen, mit der
Begründung dass so eine Reparatur üblicherweise 2 Tage dauert und A. nicht
den kürzestmöglichen Reparaturzeitraum vereinbart hätte.
Kann Jemand sagen ob das rechtens ist oder ob A. dagegen angehen kann?
da müsste alles drin stehen. Wenn nicht, es gibt noch mehr Treffer. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Habe alle Beiträge zum Nutzungsausfall gelesen, sind aber meiner Meinung nach nicht ganz vergleichbar.
Kann eine Versicherung ohne Gutachten einfach festlegen wie lange eine Reparatur zu dauern hat ?
Was hätte A. tun müssen um seiner "Schadenminderungspflicht" nach zu kommen,
wenn er nur den Wagen in der Werkstatt abgibt, die Werkstatt mit der Versicherung abrechnet und er den Wagen erst nach 7 Tagen zurück erhält ?
was sagt den die werkstatt zur dauer der reparatur?
normalerweise rechnet man bei so einem unfall tatsächlich:
1. tag für bestellung, lieferung des ersatzteils
2. tag für die lackierung und trocknung
3. tag für die trocknung und montage _________________ MfG,
Duisburger
wie: "externer lackierer" ???
ich dachte das wäre eine vertrags-fachwerkstatt!?!?!?
die lackieren zwar nicht unbedingt selbst, sind aber an regionale lackierzentren angeschlossen und der hersteller garantiert entsprechende lackierung/lieferung/transport innerhalb 48 stunden. _________________ MfG,
Duisburger
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.