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rediman FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.12.2005 Beiträge: 181 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 10.09.06, 12:18 Titel: Abzug Neu fürAlt in der Höhe gerechtfertigt? |
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Hallo Leute,
habe mal eine Frage und wäre sehr erfreut von euch dazu mal ein paar
sachdienliche Hinweise zu bekommen.
Mit einem KFZ wurde an einer Waschstraße ein Doppel-Staubsauger umgefahren (Totalschaden). Das Gerät wurde nachweislich im Jahre 2004 für Rund 3000,- Euro angeschafft. Jetzt möchte die KFZ-Versicherung, welche den Schaden reguliert, für das Gerät rund 30% ZW-Abzug in Anrechnung bringen. Dies wird begründet mit einer erhöhten Abnutzung des Gerätes im Bereich des Motors, Verschleißteile etc., da dem eine sehr intensive tägliche Nutzung zu Grunde liegt. Aufgrund dessen werden in gewisser Regelmäßigkeit die Geräte überprüft und Verschleißteile ausgetauscht.
Wäre der ZW-Abzug eurer Meinung nach gerechtfertigt bzw. gibt es Listen, nach der der ZW-Abzug ermittelt werden kann?
Besten Dank schon mal vorab für evtl. Hinweise bzw. Unterstützung.
Viele Grüße,
rediman |
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Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
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Verfasst am: 10.09.06, 17:26 Titel: |
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Über die Höhe des Zeitwert-Schadens lässt sich immer trefflich streiten. Es gibt Abschreibungstabellen für fast alles.
Aber der Zeitwert lässt sich in dem Fall m.E. ziemlich genau ermitteln:
- wie lange halten solche Geräte den erfahrungsgemäß, also wie lange sind die in Gebrauch?
- Über welchen Zeitraum wird das Gerät abgeschrieben?
- mit welchem Wert stand das Gerät noch in der Bilanz?
Wenn Sie besonders die letzte Frage beantworten können haben Sie den Zeitwert schon ziemlich genau. _________________ MfG,
Duisburger
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rediman FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.12.2005 Beiträge: 181 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 10.09.06, 20:28 Titel: |
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der AS gibt die Nutzungsalter des Gerätes mit 30-40 Jahren an.... das halte ich jedoch
für deutlich überzogen.
die abschreibungsdauer gibt es mit ebenso 30 jahren an....
zur bilanz gibt es bewusst keine angaben.....
wie kann man so etwas herausfinden??
hier geht es einfach nur darum ungerechtfertigt höhe forderungen
zu unterbinden. |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 11.09.06, 07:11 Titel: |
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die "afa-tabellen" kann man sich im internet googeln und dann versuchen so ein gerät darin zu finden.
ansonsten bleibt nur ein gutachter, der den konkreten wert ermittelt. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
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Verfasst am: 11.09.06, 20:15 Titel: |
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also die abschreibung von 3.000 eur über 30 jahre ist betriebswirtschaftlicher unsinn.
vielmehr ist der eigentümer sicher gehalten das gerät über einen möglichst kurzen zeitraum abzuschreiben, ich tippe mal auf max. 3-4 jahre - wobei das finanzamt sicher eher zu 5-6 jahren tendieren wird (jeweils aus abschreibungstechn. gründen).
wobei haftungstechnisch ein abgeschriebenes gerät keinen schaden mehr erleiden kann - den restwert einer (noch) in gebrauch befindlichen sache sehe ich persönlich aus der praxis stets bei ca. 30%. damit habe ich beim regreßerlöß und im rechtsstreit auch noch nie probleme bekommen.
schauen sie sich doch einmal bei entsprechenden anbietern in der umgebung um wie alt die geräte dort sind. _________________ MfG,
Duisburger
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rediman FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.12.2005 Beiträge: 181 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 13.09.06, 19:17 Titel: |
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hi duisburger,
danke für den hinweis.... ist sehr nützlich.
habe nun kontakt mit dem RA des geschädigten. er versuchte mir am telefon
glaubhaft zu machen das man ein solches gerät in wirtschaftlicher hinsicht
auf 30 jahre abschreiben würde. habe ihn gefraget wie er sich das erklären
könne. darüber gab er mir keine auskunft....
gruss,
rediman |
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Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
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Verfasst am: 14.09.06, 06:43 Titel: |
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wieso reden sie mit dem ra des geschädigten?
lassen sie das ganze doch vom kfz-haftpflicht-vr erledigen. der wird ungerechtfertigte ansprüche ablehnen und gerechtfertigte befriedigen. dort können sie anschließend den schaden "zurückkaufen".
der vr wird schon zu der einsicht kommen das ein 3000-eur-gerät nicht über 30 jahre (mit jährlich 100eur) abgeschrieben wird. und sicher hat ein guter sachbearbeiter auch entsprechende gerichtsurteile oder zugriff auf afa-tabellen. _________________ MfG,
Duisburger
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rediman FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.12.2005 Beiträge: 181 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 15.09.06, 09:45 Titel: |
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| Duisburger hat folgendes geschrieben:: | wieso reden sie mit dem ra des geschädigten?
lassen sie das ganze doch vom kfz-haftpflicht-vr erledigen. der wird ungerechtfertigte ansprüche ablehnen und gerechtfertigte befriedigen. dort können sie anschließend den schaden "zurückkaufen".
der vr wird schon zu der einsicht kommen das ein 3000-eur-gerät nicht über 30 jahre (mit jährlich 100eur) abgeschrieben wird. und sicher hat ein guter sachbearbeiter auch entsprechende gerichtsurteile oder zugriff auf afa-tabellen. |
da wir die sache regulieren bleibt der kontakt zum RA leider nicht aus.
der kfz-haftpflicht-vr hält sich mangels überlastung raus. hier sind eben keine afa
tabellen verfügbar und ebensowenig enstprechende urteile die uns zur verfügung stehen....
trotzdem besten dank für den hinweis. |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 15.09.06, 09:46 Titel: |
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| Zitat: | | der kfz-haftpflicht-vr hält sich mangels überlastung raus |
wie bitte?
 _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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rediman FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.12.2005 Beiträge: 181 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 15.09.06, 18:41 Titel: |
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| talla hat folgendes geschrieben:: |
wie bitte?
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thats life...  |
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Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
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rediman FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.12.2005 Beiträge: 181 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 15.09.06, 19:26 Titel: |
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ich denke das eben gerade ein missverständnis entsteht.... wir sollen für den SB des
VR nach der besichtigung den ZW Abzug ermitteln bzw. haben es getan. |
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Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
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rediman FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.12.2005 Beiträge: 181 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 23.09.06, 10:50 Titel: |
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hallo,
wie haben dem VR gegenüber zu dem AS, wie bereits o. g. 30 % ZW-Abzug ("Neu für alt") empfohlen.
was letztlich der VR zahlen wird werden wir selbst erst später, wenn denn überhaupt erfahren.
viele grüße,
rediman |
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