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Grundschuldgesichertes Darlehen / Rating

 
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Ronald
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 22.09.06, 18:23    Titel: Grundschuldgesichertes Darlehen / Rating Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender allgemeiner Sachverhalt:

Für ein betriebliches Darlehen, welches über eine erstklassige Grundschuld gesichert und zu rund 60% getilgt ist, läuft die Zinsbindung aus. Innerhalb der Zinsbindung wurden rund 5% Zinsen erhoben.

Da die Firma ein schlechtes Rating hat, kündigte die Bank an, nach der Zinsbindung einen deutlich höheren Zinssatz als bisher zu verlangen. Er soll sich "im zweistelligen Bereich" bewegen.

Das Grundstück, auf welchem die Grundschuld lastet, ist weit mehr wert als das Restdarlehen.

Frage: Wie hoch darf der Zinssatz für dieses Darlehen sein, ab wann wäre es Wucher? Hat das Rating in solch gesicherten Darlehen überhaupt großen Einfluß?

Besten Dank im voraus.

MfG

Ronald
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 23.09.06, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

jetzt muss ich ganz weit ausholen. Wie kalkuliert die Bank das Risiko?

Als Beispiel nehmen wir einen Tilgungskredit über 100.000 Euro.

In einem ersten Schritt schätzt sie die Ausfallwahrscheinlichkeit der Kredites (also die Wahrscheinlichkeit, dass sie den Kredit im Laufe der Laufzeit kündigen muss). Diese "PD" (probabilty of defaul) hängt von Rating ab. Jedes Rating gibt eine Ausfallwahrscheinlichkeit an. Im Beispiel hätten wir einen Kunden mit einer Aufallwahrscheinlichkeit von 2 %.

Die Risikokosten betragen bis hierher also 2 %

Wenn der Kredit gekündigt wird, ist der Kreditkontostand nicht mehr auf der Höhe, wie am Anfang. Ein Girokonto ist meist überzogen, ein Tilgungsdarlehen meist schon ein wenig getilgt. Die Bank betrachtet (statistisch) die in der Vergangenheit ausgefallenen Kredite und ermittelt den EAD (exposure at default). Es handelt sich um den Faktor, um den die Forderung zum Zeitpunkt der Kündigung vom Ursprungswert abweicht. Dies wäre z.B. für ein Geschäftkonto 1,15 und für ein Tilgungsdarlehen 0,90.

Die Risikokosten für unseren Geschäftskredit betragen nun

PD * EAD = 2 * 0,90 = 1,8 %

Jetzt verliert die Bank aber durch die Kündigung nicht ihre ganze Forderung. Sie kann die Sicherheiten verwerten und auch einen Teil der unbesicherten Forderung durch Pfändungen o.ä. erlösen. Ebenfalls durch Statistik ermittelt die Bank deshalb die LGD (loss given default). Dies ist der Anteil des Sicherheitenwertes, der im Durchschnitt realisiert wird.

Bei Grundschulden beträgt in unserem Beispiel das LGD 70 % vom Beleihungswert (d.H. wenn die Bank die Immobilie mit 100.000 € einschätzt, wird sie im Schnitt nur 70.000 € bei der Zwangsversteigerung erlösen).
Bei ungesicherten Forderungen betrüge das LGD z.B. 10 % (d.h. von 100.000 € Kreditsumme bei Kündigung kann die Bank im Schnitt noch 10.000 € realsieren)

Jetzt haben wir im Beispiel eine Grundschuld, die die Bank mit 60.000 € bewertet. Daraus ist eine Erlös von Sicherheitenwert * LGD zu erwarten

60.000 € * 0,7 = 42.000 €

Die Restforderung von 68.000 € ist blanko. Daraus ist zu erwarten:

68.000 * 0,1 = 6.800 €

Bei einer Kündigungssumme von 100.000 € rechnet die Bank mit einer Realisierung von 48.800 als 48,8 % (runden wir der Einfachkeit halber auf 50 %)

Um das Gesamtrisiko des konkreten Kredites mit den konkreten Sicherheiten zu berechen müssen wir wieder mulitiplizieren:

2 % * 0,9 * 0,5 = 0,9 %

Die (erwarteten) Risikokosten für den Kredit betragen also 0,9 %. Um diesen Betrag müsste die Bank den Kredit teurer anbieten, als bei einer Kunden ohne Risiko.
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