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Angenommen ein Gericht verweigert die Kenntnisnahme und Würdigung von Sachvorträgen und Beweisen. A hat für den Nachweis, dass das Stammkapital einer GmbH aufgezehrt war und damit ein Auszahlungsverbot für die Gesellschaftereinalge nach § 30 Abs. 1 GmbHG bestand und die Bilanzen als Beweismittel angeführt. Für den Vermögensnachweis einer GmbH ist nach Gesetz § 42 GmbHG und §§ 242 ff HGB, nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, nach Lehrmeinung und nach vertraglicher Vereinbarung allein die Bilanz maßgeblich. Wenn alle Sachvorträge hierzu, die Bilanzen, die Verweise auf entsprechende BGH und BFH Urteile, die Bezugnahme auf Lehrmeinungen und der Hinweis auf die vertragliche Vereinbarung nicht zur Kenntnis genommen werden, welche Möglichkeiten gäbe es das Gericht zur Kenntnisnahme der Beweisführung von A anzuhalten?
Schon jetzt vielen Dank.
Zuletzt bearbeitet von Velden am 26.09.06, 13:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
Erwarten Sie in unseren Foren keine individuelle konkrete kostenlose Rechtsberatung oder Hilfeleistung in Steuersachen. Beides ist verboten. Bitte fomulieren Sie Ihre Frage als Frage von allgemeinem Interesse bzw. als allgemeines Problem um. Das macht wenig Mühe und dann dürfen wir die Problematik hier diskutieren. Verwenden Sie also nicht ich, mein Anwalt, mein Chef usw. bei der Schilderung des Problems.
Nicht so:
Zitat:
Mein Anwalt hat...mein Gegner hat...was soll ich tun?
sondern so:
Zitat:
Ein Fall A gegen B stellt sich allgemein so dar...was könnte A tun...gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt?
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