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unzulässige Rechtsberatung???

 
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Pablo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 24.09.06, 01:25    Titel: unzulässige Rechtsberatung??? Antworten mit Zitat

Ich hoffe, ich habe das richtige Forum gewählt.

Ein Beispiel:

Ein freiberuflich tätiger Finanzierungs- und Immobilienkaufmann wird von der erwachsenen Tochter aus erster Ehe seiner Ehefrau mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen gegenüber einem großen Telekommunikationskonzern beauftragt und bevollmächtigt..

Bis zu diesem Punkt handelt es sich sicherlich nicht um unzulässige Rechtsberatung, sondern um familiäre Hilfe.

Da sich das Telekommunikationsunternehmen im Leistungsverzug befindet, stellt der Bevollmächtigte die Kosten seiner Leistungen gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen in Rechnung:

Vergütung für einen Brief (pauschal) 50,-- Euro
Auslagenpauschale (Porto und Telefon) 7,-- Euro
zuzüglich 16% Mehrwertsteuer

Nun zu meiner Frage:

Wird die Angelegenheit durch diese Rechnungsstellung zu einer unzulässigen Rechtsberatung?

Wäre für Hinweise dankbar.

Pablo
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Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 24.09.06, 01:31    Titel: Re: unzulässige Rechtsberatung??? Antworten mit Zitat

Pablo hat folgendes geschrieben::
Vergütung für einen Brief (pauschal) 50,-- Euro
Auslagenpauschale (Porto und Telefon) 7,-- Euro
zuzüglich 16% Mehrwertsteuer


Also, ich bin ja nun wirklich keine Fachfrau auf deisem Gebiet, aber Pauschalen und Mehrwertsteuer werden von solchen Dienstleistern berechnet, die das beruflich machen.

Rechtsberatung beruflich zu machen, ist ausser Anwaelten nur wenigen Leuten erlaubt. Fuer alle anderen ist er verboten, sprich: unerlaubte Rechtsberatung.
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Pablo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 24.09.06, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort. Ich sehe die Sache auch so.

Trotzdem noch ein theoretischer Gedanke:

Wie wäre das wohl, wenn der Bevollmächtigte keine Vergütung mit Rechnung und MwSt einfordern würde, sondern als Privatperson nur die Auslagen geltend machen würde?
Z.B. 20 Euro pauschal für einen Brief und 7 Euro für Porto und Telekommunikationskosten.

Es handelt sich ja nicht um eine gewerbsmäßige Tätigkeit.

Pablo
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Anhaltspunkte können sich aus dem JVEG, insbes. §§ 19 ff. und §§ 5 - 7 ergeben.

Gruß
Peter H.
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