Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 24.09.06, 22:31 Titel: Horror Rechnung vom Anwalt?
Hallo Anwälte
mal angenommen jemand hat einen Unfall und der Anwalt wickelt Sachschaden ab.
Beim Thema Schmerzensgeld rät der Anwalt dem Geschädigten, das Almosenangebot der Versicherung anzunehmen, denn wesentlich mehr würde in keinem Fall zu holen sein.
Geschädigter hat Dank dem Internet andere Informationen und teilt dies dem Anwalt mit. Anwalt gibt deutlich zu verstehen, dass er nicht in der Lage ist, ein höheres Schmerzensgeld für den Geschädigten zu erwirken.
Geschädigter legt daraufhin das Mandat nieder.
Anwalt 1 würde dann eine Abschluss Rechnung schicken in der er die Summe der Internetinformation als Grundlage der Gebührenbemessung angibt.
Internet Info Schmerzensgeld in ähnlich gelagertem Fallsagen wir mal 50tausend Euro,
Rat des Anwalt 1, 800 Euro der gegnerischen Versicherung anzunehmen und auf spätere Forderungen zu verzichten.
Was sagen die Experten dazu?
Es kann doch wohl nicht sein, dass der Anwalt dazu rät 800 Euro Schmerzensgeld anzunehmen und dann eine Rechnung über 2200 Euro zu senden. Da hätte das Unfallopfer zusätzlich noch einen materiellen Schaden von 1400 Euro ??????
Mandant war mit den 800 Euro nicht einverstanden und hat den Anwalt gewechselt. Was könnte der Mandant gegen diese Rechnung unternehmen?
Nein, natürlich nicht. Soweit ist er gar nicht gekommen, nachdem er ja explizit gesagt hat, mehr als das, was die Versicherung anbietet sei nicht möglich.
Er hat der Versicherung lediglich verkündet, dass das Angebot dieser nicht angenommen wird.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 25.09.06, 18:42 Titel:
Hm, wenn der Mandant offenbar vorhatte, auf 50.000 EUR zu klagen (wozu kam er sonst mit entsprechenden Zahlen an?), wäre das doch erst mal der vorläufige Gegenstandswert. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Der Mandant hatte aber nie vor auf 50T zu klagen. Er hatte dieses Urteil nur als Beispiel dafür vorgelegt um die Behauptung des Anwalts: das wesentlich mehr nicht drin seien, zu widerlegen. Der Anwalt sagte selbst danach noch, dass es nicht möglich sei mehr von der Versicherung zu bekommen.
...Zustimmung (edit: damit war der Einwand von MAS gemeint) , wenn auch Infos zu knapp, aber Anwalt haftet ja gegenüber Mandant dafür, dass er ihm eine Klage/Weiterverfolgung eines Anspruches über 50 T€ ausgeredet hat entsprechend, d.h. eben aus einem Wert von 50 T€.
Gruß
Peter H.
Zuletzt bearbeitet von Holzschuher am 25.09.06, 19:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
welche Gebühren hat der Anwalt in Rechnung gestellt?
Für mich sieht es momentan jedenfalls so aus, daß der Anwalt hinsichtlich des hohen Schmerzensgeldbetrages zumindest beraten hat. _________________ Karma statt Punkte!
Mandant: Hab mal gelesen, dass man da 50.000 kriegt.
Anwalt: Das kriegen Sie nie.
Mandant: Meinen Sie?
Anwalt: Jupp.
Mandant: Ok, dann lass ich's.
Anwalt: Gut, dann hier die Rechnung aus Streitwert = 50.000
Diese Bedenken sind erst einmal nachzuvollziehen, ist aber nicht zu Ende gedacht. Der springende Punkt ist tatsächlich der, den Holzschuher angesprochen hat:
Holzschuher hat folgendes geschrieben::
...Zustimmung (edit: damit war der Einwand von MAS gemeint) , wenn auch Infos zu knapp, aber Anwalt haftet ja gegenüber Mandant dafür, dass er ihm eine Klage/Weiterverfolgung eines Anspruches über 50 T€ ausgeredet hat entsprechend, d.h. eben aus einem Wert von 50 T€.
(Hervorhebung wieder durch mich.)
Denn: Was passiert, wenn der Mandant zu einem anderen Anwalt geht. Der hat weniger Skrupel, klagt 50.000,- € ein - und gewinnt. Spätestens dann kommt der Mandant darauf, daß ihm die nunmehr entstanden Anwaltskosten (Kostenerstattung etc. lasse ich jetzt mal außer Betracht) vom ersten Anwalt als Schadensersatzgründen zu erstatten sind. Was ich damit sagen will: Der Anwalt haftet natürlich wegen der 50.000,- € - seine Tätigkeit bestand darin, dem Mandanten von der Geltendmachung des Anspruches abzuraten.
Ob sich dies so bei Arson zugetragen hat, steht auf einem anderen Blatt. Dies müßte man klären. _________________ Karma statt Punkte!
Mandant: Hab mal gelesen, dass man da 50.000 kriegt.
Anwalt: Das kriegen Sie nie.
Mandant: Meinen Sie?
Anwalt: Jupp.
Mandant: Ok, dann lass ich's.
Anwalt: Gut, dann hier die Rechnung aus Streitwert = 50.000
oder eher so:
Mandant: Hab mal gelesen, dass jemand 50T gekriegt hat.
Anwalt: Mehr als 800 kriegen Sie nie
Das Problem der Haftung versteh ich schon ... nur ich meine, dann hakt wohl was am RVG.
Schätze mal, die Haftpflicht der Rechtsanwälte würde nur zahlen, wenn eben nach dem abgerechnet, oder? Weil wenn nicht ...
Dennoch: Selbst wenn mir - wäre ich Anwalt - das RVG und/oder die Rechtsanwaltshaftpflichtversicherung das so vorschreiben würde und ich müßte das so berechnen, würd ich mich trotzdem irgendwie schämen, eine Rechnung zu präsentieren, nach der mein Mandant (und sei es ein Ex-Mandant) bei seinem mir "anvertrauten" Anliegen Verlust macht. Schließlich ist/war es mein _Kunde_.
Das würde mir - nun wieder aus Nicht-Anwalts-Sicht - auch meine in meinem Beruf notwendige (weil sonst wär ich ganz schnell weg vom Markt, aber ich mag auch einfach gern so arbeiten, dass man sich jederzeit im Supermarkt treffen, Hallo sagen und in die Augen schauen kann) Kundenorientiertheit verbieten.
Und mal "über das genannte Ende hinaus" gedacht:
Letztlich wäre es doch einfach eine Risikoverlagerung (übrigens für ein Risiko, das in z.B. diesem Fall nach Meinung/Beratung des Anwalts ja explizit mit dem "nö, das geht nie" ausgeschlossen wurde!) auf den Kunden/Mandanten, nicht mehr und nicht weniger, oder? Und das kann es ja nun auch nicht wirklich sein.
Und btw: Jede Berufsgruppe haftet für das, was sie tut. Die meisten jedoch ohne Honorarverordnung, so auch ich. Vielleicht deshalb mein Unverständnis?
Grüße
Rena
.... hat übrigens letztens mal wieder "Der Zorn des Khan" geguckt.
PS: @Arson
Würde letztlich auf dasselbe hinauslaufen.
Der Gesamtvortrag des Ausgangsposters bedarf überhaupt keiner Diskussion.
Aha. Ich dachte bis eben, daß das Forum zum Diskutieren da sei.
Volker13 hat folgendes geschrieben::
50.000, 00 € Schmerzensgeld bei einem Sachschaden von 2.800, 00 € klingt doch sehr utopisch.
Klingt für mich überhaupt nicht utopisch. Kann ich mir sogar sehr gut vorstellen; wenn es sich z. B. um ein altes Auto handelt.
Volker13 hat folgendes geschrieben::
Da es sich bei der Angelegenheit nicht um die Geltendmachung aus der Unfallabwicklung handelte, ...
Oh, ich dachte bis eben, daß der TE einen Verkehrsunfall erlitten hat:
Arson hat folgendes geschrieben::
mal angenommen jemand hat einen Unfall und der Anwalt wickelt Sachschaden ab.
Beim Thema Schmerzensgeld...
Volker13 hat folgendes geschrieben::
...hat er Anspruch auf die Beratungsgebühr in einer anderen Sache.
Nein, die Geltendmachung des Sachschadens und von Schmerzensgeld stellt eine Angelegenheit dar.
Volker13 hat folgendes geschrieben::
Diese Beratung ist durch das RVG nach oben hin begrenzt, so dass hier auch 50.000, 00 zwar den Gegenstandswert darstellen, dies jedoch an der Höchstgrenze der Beratungsgebühren scheitert.
Hm. Woraus ergibt sich das? _________________ Karma statt Punkte!
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite 1, 2Weiter
Seite 1 von 2
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.