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stille Gesellschaft

 
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hephna
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.09.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 09:47    Titel: stille Gesellschaft Antworten mit Zitat

hallo alle,

vielleicht kann mir jem. helfen?

A ist im begriff ein gewerbe zu eröffnen (rechtsform steht noch nicht fest, entweder einzelunternehmer o. e. Kfm.) und bedient sich zur finanzierung der gründung einer stillen gesellschaft mit B. B möchte 50.000 euro in die stille gesellschaft inverstieren.

soweit ist alles klar! meine frage:

wenn die 50.000 von B in das Vermögen von A übergehen, sind sie dann automatisch nur als eigenkapital von A anzusehen, somit nicht extra steuerpflichtig, auch wenn A später in seiner unternehmertätigkeit teile "von seinem eigenkapital" zu privaten zwecken entnimmt?

oder habe ich hier was falsch verstanden?

es stimmt doch, dass ich als einzelgewerbetreibender entnahmen aus meinem geleisteten eigenkapital jederzeit, unter berücksichtigung kaufm. grundsätze, wieder entnehmen kann ohne dem lieben staate steuern zu bezahlen?

danke schon mal im voraus
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 16:20    Titel: Re: stille Gesellschaft Antworten mit Zitat

hephna hat folgendes geschrieben::

rechtsform steht noch nicht fest, entweder einzelunternehmer o. e. Kfm.

Das ist beides dasselbe.
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hephna
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.09.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

sorry, dass ich widersprechen muss, aber ich glaube, das ist nicht das selbe!

ein Einzelunternehmer (eu) ist gesetzl. nicht verpflichtet sich in die Handelsregister der zuständigen Amtsgerichte einzutragen und somit auch nicht den kaufmännischen anforderungen des HGB unterworfen (bsp: buchführungsvorschriften bei kleinunternehmertum etc.), sondern den bestimmungen des bgb.
hingegen ist der e. kfm (= eingetragner kaufmann) freiwillig oder nicht in ein handelsregister eingetragen und somit mit den rechten und pflichten eines kaufmanns lt. HGB verantwortlich (bsp. führung von büchern, aufstellung inventar, jahresabschluss, vorteile bei vertretung durch handelsbevollmächtigte, anbahnung von geschäften etc...)

quellen: mein professor, ihk und sonstige institutionen...

oder sollten die sich täuschen?
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ein eingetragener Kaufmann ist Einzelunternehmer.

Was Sie oben als "Einzelunternehmer" definieren, ist der "Nichtkaufmann" nach § 1 Abs. 2 HGB.
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hephna
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.09.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 26.09.06, 06:16    Titel: Antworten mit Zitat

das bezweifel ich ja auch garnicht, ich sehe da jedoch einen unterschied und habe mich wohl unklar ausgedrückt.

kann mir denn trotzdem jem. mit meiner frage helfen, da person a sich gerne auf beratungsgespräche bei anwalt und steuerberater vorbereiten möchte!

ich wäre dem/der helfenden sehr verbunden!
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towel day
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 26.09.06, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

hephna hat folgendes geschrieben::
das bezweifel ich ja auch garnicht, ich sehe da jedoch einen unterschied und habe mich wohl unklar ausgedrückt.

kann mir denn trotzdem jem. mit meiner frage helfen, da person a sich gerne auf beratungsgespräche bei anwalt und steuerberater vorbereiten möchte!

ich wäre dem/der helfenden sehr verbunden!

grds. ist eine stille Beteiligung nur am Vermögen eines (eingetragenen) Kaufmanns möglich. Was aber nicht heißt, dass ein entsprechender Vertrag nicht auch mit einem Nicht-Kaufmann geschlossen werden könnte.

Steuerlich ist die Einlage des Stillen erstmal unbeachtlich, auch wenn der Inhaber das Geld privat entnimmt. Der Zufluß des Geldes ist keine stpfl. Einnahme, sondern im Grunde nur eine Art Darlehensaufnahme. Und im Anschluß werden auch nicht die Entnahmen besteuert, sonder der erzielte Gewinn. Egal, ob dieser entnommen wird, oder im Unternehmen verbleibt
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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hephna
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.09.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 26.09.06, 08:20    Titel: Antworten mit Zitat

danke schön, hat mir alle fragen beantwortet.

schönen tag noch
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