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Verfasst am: 14.06.06, 18:48 Titel: GEZ Gebühren - WIe lange rückwirkend zu zahlen.
Guten Abend,
Ich habe eine frage bezüglich des Zeitraums der Berechnung der rückständigen Gebühren der GEZ.
Nehmen wir mal an Herr A. müsse laut GEZ von September 2001 bis Juli 2005 rückwirkend einen Radioweckerbezahlen. Ist dieser Zeitraum (knappe 5 Jahre) zulässig wenn er zwischendurch einige Monate Arbeitslos war und somit Arbeitslosengeld 1 erhielt?
Wenn nicht wie lange dürfte die GEZ eine rückerstattung berechnen?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 14.06.06, 18:56 Titel:
Wenn ich mich nicht irre, verjähren Gebührenansprüche lt. RGebStV nach 4 Jahren. Somit wären Gebühren aus 2001 verjährt, solche ab 1.1.2002 aber noch dieses Jahr eintreibbar. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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