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GEZ Gebühren - WIe lange rückwirkend zu zahlen.

 
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FlorianB
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Anmeldungsdatum: 14.06.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 18:48    Titel: GEZ Gebühren - WIe lange rückwirkend zu zahlen. Antworten mit Zitat

Guten Abend,

Ich habe eine frage bezüglich des Zeitraums der Berechnung der rückständigen Gebühren der GEZ.

Nehmen wir mal an Herr A. müsse laut GEZ von September 2001 bis Juli 2005 rückwirkend einen Radioweckerbezahlen. Ist dieser Zeitraum (knappe 5 Jahre) zulässig wenn er zwischendurch einige Monate Arbeitslos war und somit Arbeitslosengeld 1 erhielt?

Wenn nicht wie lange dürfte die GEZ eine rückerstattung berechnen?


Ich danke im vorraus für ihre antworten.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich mich nicht irre, verjähren Gebührenansprüche lt. RGebStV nach 4 Jahren. Somit wären Gebühren aus 2001 verjährt, solche ab 1.1.2002 aber noch dieses Jahr eintreibbar.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Vercingetorix
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 148

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Auf die Einrede der Verjährung kann sich nach st. Rspr. der "Schwarzseher" jedoch überhaupt nicht berufen.
_________________
Gruß

Vercingetorix
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