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Bank verlang für Fondskauf 500 EUR Ausgabeaufschlag?

 
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Kapitalist
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.08.2005
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 20.09.06, 13:58    Titel: Bank verlang für Fondskauf 500 EUR Ausgabeaufschlag? Antworten mit Zitat

Hallo,

K kauft bei der Bank B fonds für 10.000 EUR.

Die Bank berechnet für den Kauf eine Gebühr von 5%, die sie Ausgabeaufschlag nennt.

Hätte die Bank den Kaufauftrag nicht außerbörslich, sondern über die Börse abgewickelt wären nur ca. 20 EUR Gebühr angefallen.

Der K hat dem Bankberater nicht gesagt, ob er börslich, oder außerbörslich ordern will.


Kann K von der Bank Schadensersatz i.H.v. 480 EUR verlangen?
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hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.09.06, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

jaja, die bösen Banken. Wie mans macht, es ist verkehrt.

Also.

Der Ausgabeaufschlag ist keine Gebühr der Bank, sondern der emittierenden Fondsgesellschaft. Dieser Ausgabeaufschlag steht in den entsprechenden Fondsbedingungen, die der Käufer akzeptieren muss, wenn er kauft. Davon finanzieren die Fondsbetreiber (vereinfacht gesagt) ja die eigenen Managementkosten und die Gehälter der Spitzenkräfte, die immer auf der Suche nach den besten Papieren für den Fonds sind.

Nun gibt es mittlerweile Börsen (im so genannten Freiverkehr), wo die verkaufswilligen und die kaufwilligen Leute zusammen gebracht werden. Dies geht aber nur bei grossen Fonds. Selbstverständlich sind die Fondsgesellschaften darüber nicht sehr glücklich, daher bieten sie das auch nicht aktiv an. Man sollte aber auch wissen, dass man bei Kauf bzw. Verkauf über die Börse schon mal eine gewisse Zeit warten kann, bis da ein Geschäft zustande kommt.

Eine objektive Bank sollte allerdings den Kauf über die Börse, wenn möglich, anbieten, aber auch auf die Risiken hinweisen. Eine Schadenersatzpflicht wegen Falschberatung, wenn der nette Hinweis nicht gekommen ist, kann ich aber nicht erkennen.

Gruss Hans-Jürgen
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 21.09.06, 07:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn ich die Frage umformuliere:

"A hat an der Tankstelle für 1,21 € pro Liter getankt. Beim Weiterfahren stellt er fest, dass die Nachbartankstelle nur 1,19 € pro Liter nimmt. Der Tankwart hat ihn nicht darauf hingewiesen. Ist er nun schadensersatzpflichtig?"

sagt jeder: So ein Quatsch! Wer würde den seinen Kunden darauf hinweisen, dass er das identische Produkt woanders billiger bekommen kann.
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zickenlatein
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 1006
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.09.06, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

@kapitalist
manche banken verlangen einen geringeren ausgabeaufschlag, vor allem wenn sie ihre eigenen fonds anbieten
der kunde sollte bei dem bankberater explizit nach rabatten für den ausgabeaufschlag fragen
fakt ist aber auch, dass der bankberater unter verkaufsdruck steht und die bank von dem ausgabeaufschlag ebenso eine provision erhält
wenn du geld zurückhaben willst, würde ich es über ein schreiben an die bank versuchen und mit dem vertrauensverhältnis argumentieren, was hier ausgebeutet wurde, indem einfach fakten bezürlich kosteneinsparung verschwiegen wurden
_________________
-die Wahrheit ist ein scharfes Schwert -
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Kapitalist
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.08.2005
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 22.09.06, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten11 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

wenn ich die Frage umformuliere:

"A hat an der Tankstelle für 1,21 € pro Liter getankt. Beim Weiterfahren stellt er fest, dass die Nachbartankstelle nur 1,19 € pro Liter nimmt. Der Tankwart hat ihn nicht darauf hingewiesen. Ist er nun schadensersatzpflichtig?"

sagt jeder: So ein Quatsch! Wer würde den seinen Kunden darauf hinweisen, dass er das identische Produkt woanders billiger bekommen kann.



Warum müssen hier immer juristische Laien IHRE Meinung sagen????

"Möglicher Schadensersatz

Auch Philipp Härle aus der Berliner Kanzlei Tilp Rechtsanwälte sieht eine mögliche Schadensersatzpflicht: Das Wertpapierhandelsgesetz verlange von den Banken, auch in einem solchen Interessenkonflikt die Belange des Kunden zu berücksichtigen. Die Wohlverhaltensrichtlinie, auf die sich die Verbraucherberatung stütze, sei zwar für die Gerichte nicht bindend, würde aber regelmäßig zur Urteilsfindung herangezogen.
Trotzdem ist das Thema strittig - womöglich wird erst die geplante EU-Richtlinie für die Finanzmärkte (Mifid) Klarheit schaffen. Selbst eine Sprecherin der Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin - also der Institution, die die Wohlverhaltensrichtlinie verfasst hat - zeigt sich vorsichtig: "Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage gibt es keine eindeutige Verpflichtung der Banken, auf den möglichen Erwerb über die Börse hinzuweisen.""

http://www.sueddeutsche.de/finanzen/artikel/356/84272/print.html



http://boerse.ard.de/content.jsp?go=meldung&key=dokument_119714
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Katzen-Mama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.08.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 24.09.06, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

Kapitalist hat folgendes geschrieben::
Warum müssen hier immer juristische Laien IHRE Meinung sagen????


ganz einfach ...
weil das hier ein FORUM zum Meinungsaustasuch ist und keine kostenlose Rechtsberatung ...
bei Deinen Ansprüchen möchte ich Dir raten, Dir juristische Beratung durch einen kostenpflichtigen Rechtsanwalt zu suchen

Gruß
Katzen-Mama
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hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

@Kapitalist:

Ich habe mich darüber sehr geärgert. Erst eine Frage stellen, Antworten abwarten um dann zu sagen hihi, ihr seid ja alle Laien (=doof), ich weiss die Antwort, aber sie ist unter Juristen umstritten. Wenn man so etwas hier diskutieren will, legt man auf den Tisch, was man hat und tut nicht so, als ob man noch nicht einmal weiss, was der Ausgabeaufschlag ist.

Wie Katzen-Mama bereits sagte : Hier gibts Fachwissen und Erfahrungsschatz, die juristischen (Halb)Laien hier machen das aus Engagement un Leuten eine theoretische Orientierung zu geben, konkret beraten dürfen wir nicht. Allerdings : Ich habe beruflich in einem Metier, in dem ich mich rechtlich gut auskenne (Zwangsvollstreckungsrecht) manchmal mit Anwälten zu tun, die die abenteuerlichsten Thesen aufstellen und meinen, sie können die Bank mal bluffen. Auch ein Jurist bewegt sich manchmal auf dünnem Eis.

Ich werde Ihre Postings in Zukunft ignorieren und meine Zeit lieber Fragestellern widmen, die wirklich ein Problem haben und keine Antwort wissen. Schönes Leben noch.
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