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Verfasst am: 26.09.06, 06:12 Titel: mit Grundschuld auf ein Haus ein anderes finanzieren
hallo,
Fall:
A besitzt ein EFH welches vermietet ist. A plant den bau eines neuen EFH für sich.
A nimmt einen Kredit bei der Bank auf. Die Grundschuld lässt er aber auf sein vermietes Haus eintragen.
Was passiert wenn A irgendwann die Tilgung für sein neugebautes Haus nicht mehr leisten kann. Kann die Bank nur das Grundstück versteigern lassen, auf das die Grundschuld eingetragen ist oder kommt sie auch an das neugebaute EFH des A heran ?
Wenn ja, worin liegt dann der Unterschied, ob eine Grundschuld eingetragen ist, oder nicht ?
das haus, auf dem diegrundschuld eingetragen ist, dient der bank als pfandobjekt
wird der kredit notleidend, also der schuldner kann zB die tilgungsraten nicht mehr bedienen, könnte die bank die zwangsversteigerung des pfandobjektes einleiten und sich wegen der tilgung der restschuld aus dem verkaufserlös bedienen _________________ -die Wahrheit ist ein scharfes Schwert -
wenn der Versteigerungserlös jedoch nicht reicht (oder dies droht) kann die Bank auf dem (unbelasteten) selbstgenutzten Haus eine Sicherungshypothek eintragen lassen und kommt so auch an dieses Vermögen heran.
Nur: Hier kann der Bank jeder andere Schuldner zuvorkommen. Daher ist die Sicherheit der Bank nur die bestehende Grundschuld, die der Bank einen exklusiven Zugriff auf diesen Teil des Versteigerungserlöses sichert.
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