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SchE bei Diebstahl eines Liebhaberstückes

 
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lafos171
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Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 168

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 17:16    Titel: SchE bei Diebstahl eines Liebhaberstückes Antworten mit Zitat

Welchen Wert hat die Versicherung bei Diebstahl eines Sammlerstückes zu erstatten ? Den damaligen Kaufpreis oder den momentanen Wert des Stückes ?
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Etwas dürftig, die Angaben.

Welche Versicherung ist denn gemeint? Reisegepäck? Gebündelte Geschäftsversicherung? Oder etwa Hausrat? Wenn ja, welches Bedingungswerk? VHB 74? VHB 84/92? oder noch neuer?

Was ist mit "Sammlerstück" gemeint? Ein Einzelstück? oder ein Teil einer Sammlung?
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Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 18:55    Titel: Re: SchE bei Diebstahl eines Liebhaberstückes Antworten mit Zitat

lafos171 hat folgendes geschrieben::
Den damaligen Kaufpreis oder den momentanen Wert des Stückes ?


Üblicherweise ersetzt eine Versicherung den Zeitwert. Den "Liebhaberwert" (die alte kaputte Uhr war das einzige Erinnerungsstück an den verstorbenen Uropa) bekommt man nie ersetzt.
"Den damaligen Kaufpreis" wäre auch Lotterie - weder will die Versicherung für einen vor 30 Jahren zu Schlacke verbrannten und als "Liebhaberschrott" aufbewahrten Bugatti Royale 1 Million zahlen noch will man sich als Versicherungsnehmer für eine Blaue Mauritius mit ein paar Cent abspeisen lassen. Cool
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 26.09.06, 06:24    Titel: Re: SchE bei Diebstahl eines Liebhaberstückes Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Üblicherweise ersetzt eine Versicherung den Zeitwert.


Der Schaffrath hat ja sonst immer recht. Aber diesmal liegt er doch knapp daneben.

Für Sachversicherungen (z.B. Hausrat, gewerbliche Inventarversicherung) gilt diese Aussage grundsätzlich nicht. Wenn wir z.B. in die Hausratbedingungen VHB 92 schauen, finden wir im § 18, Abs. 2:

Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert)
( Ähnliche Formulierungen findet man in den AFB87 oder AERB87 im § 5)

In den Hausratbedingungen ist ausdrücklich der Versicherungswert von Antiquitäten und Kunstgegenständen geregelt: § 18, Abs. 3 der VHB 92:

Für Antiquitäten und Kunstgegenstände ist Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.

Damit könnte die Frage vom lafos171 beantwortet sein, wenn nicht der Teufel im Detail stecken würde. Bevor ich hier eine seitenlange Abhandlung über Sammlungen, Antiquitäten, Unikate und was es noch so alles gibt, bastle (bzw. aus Kommentaren zusammensuche), nochmal die Frage an den lafos: um was für ein Ding handelt es sich dabei genau? Und welche Versicherung ist gemeint? Hausrat oder gewerbliche Inventarversicherung?
_________________
Grüße, Mogli
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lafos171
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Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 168

BeitragVerfasst am: 26.09.06, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht um eine gewerbliche Inventarversicherung.

Also, Geschäftsinhaber leiht sich ein wertvolles limitiertes Fahrrad. Dieses wird aus seiner Schaufensterauslage gestohlen. Der Rad hatte einen Kaufpreis von 10.000 €. Jetzt hat das Rad einen Wert aufgrund der strikten Limitierung von 20.000 €.
Versicherung will Kaufvertrag. Nur auf diesen kommt es meiner Meinung nach in der Hauptsache nicht an.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 26.09.06, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

in der hauptsache zum wert nicht, aber zumindest als nachweis über den tatsächlichen erwerb...
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 26.09.06, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

lafos171 hat folgendes geschrieben::
Es geht um eine gewerbliche Inventarversicherung.

Also, Geschäftsinhaber leiht sich ein wertvolles limitiertes Fahrrad. Dieses wird aus seiner Schaufensterauslage gestohlen. Der Rad hatte einen Kaufpreis von 10.000 €. Jetzt hat das Rad einen Wert aufgrund der strikten Limitierung von 20.000 €.
Versicherung will Kaufvertrag. Nur auf diesen kommt es meiner Meinung nach in der Hauptsache nicht an.


was heißt geliehen?
von einem geschäftsparnter/freund, bekannten od. gegen bargeld geliehen/gemietet?
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LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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lafos171
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Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 168

BeitragVerfasst am: 27.09.06, 07:36    Titel: Antworten mit Zitat

Leihe von Freund/ Geschäftspartner.
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