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Verfasst am: 26.09.06, 19:39 Titel: Mit welcher Rechsgrundlage muß man sich hier a.ei.and.setzen
[b]Hallo an alle, :D
[/b]Folgendes Beispiel:
Versicherung A schließt eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Versicherungsnehmer B ab. Berufsunfähigkeit läuft beispielsweise auf Elektriker.
Nun ändert sich aber B's Arbeitsverhältnis und B gibt das natürlich beim Vermittler von A an. Nach drei Jahren zum Beispiel ruft Vermittler von A an und erklärt B das sein neues Berufsfeld von Versicherung A garnicht versichert wird, da es keinen Tarif dafür gibt. Nun hat aber B schon über drei Jahre einbezahlt.
Um welches Recht handelt es sich hier?? Ist das Vertragsrecht? :?:
Danke an alle, die mir dieses Beispiel etwas näher erklären können :idea:
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 26.09.06, 21:07 Titel:
Versicherungsrecht. Dort können die Spezis sicher etwas dazu sagen; ich würde aber vermuten, wenn B beweisen kann, daß er den Vermittler informiert hat (und dies den vorgesehenen Mitteilungspflichten Genüge tun würde), wäre hier durch konkludentes Handeln seitens A doch eine einvernehmliche Vertragsänderung zustande gekommen (Vorrang der Individualabrede), an die sich A halten muß. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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