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Verfasst am: 26.09.06, 18:06 Titel: Unfall bei Neuwagen
Hallo zusammen. während ich hier sitze und auf meinen neuen Wagen aus Wolfsburg warte kann ich ja gleich mal loslegen.
Mein Vater holt den Wagen ab und fährt ganze 8km !!!! bis ihm ein Depp hinten rein fährt.
Im Prinzip keine Wilde Sache aber der Wagen ist 1nen Tag alt und hatte noch nicht mal 10km gelaufen.
Wie sieht die Rechtslage aus? Ich werde morgen den Wagen dirket in den Werkstatt bringen. Gutachter kommen lassen und zum Rechtsanwalt gehen.
Lust ein defektes Auto zu finanzieren habe ich eigentlich nicht.
Hat jmd. schon mal Erfahrung mit so einem besonderen Fall gehabt????
Hallo,
warum sollte die Rechtslage bei einem Auto mit wenigen Kilometern anders sein als bei einem mit vielen?
Sie erhalten, sofern keine Mitschuld besteht, alle Kosten ersetzt, die dazu aufgewendet werden müssen, das Fahrzeug in den Zustand zurück zu versetzen, der bestehen würde, wenn das schädigende Ereignis nicht stattgefunden hätte.
Dazu zählt natürlich auch ein finanzieller Ausgleich für den merkantilen Wertverlust.
Zusätzlich können Sie Nutzungsausfallentschädigung (für die Dauer der Reparatur) oder ein Ersatzfahrzeug verlangen. Schließlich auch noch eine Unkostenpauschale in Höhe von 20 Euro.
Was möchten Sie denn statt dessen? Ein neues Auto?
warum sollte die Rechtslage bei einem Auto mit wenigen Kilometern anders sein als bei einem mit vielen?
Ist sie. Bei einem Totalschaden würde bei einem Fahrzeug, das weniger als drei Monate alt ist, von der gegnerischen Versicherung nicht wie sonst üblich der Zeitwert ermittelt, sondern einfach der Neupreis erstattet. Der Nachteil des Neuwagens ist allerdings, dass die meisten Schäden nicht direkt zu einem Totalschaden führen und sich die Reparatur des Fahrzeuges rechnet.
ist sie nicht!
Was Sie da richtig beschreiben ist ein Teil der Rechtslage, nämlich der, der sich auf einen Unfall mit Totalschaden eines Neuwagens bezieht, aber keine andere Rechtslage. Ein Totalschaden liegt hier wohl nicht vor, deshalb ist der von Ihnen beschriebene Teil der Rechtslage hier nicht von Bedeutung.
Bei Schäden, die geringer als ein Totalschaden zu bewerten sind, gilt, wie ich schon schrieb, für alle Fahrzeuge, ob jung oder alt, dasselbe.
Ich vermute sehr stark, dass die von "nebelhoernchen" und "A.E." eingebrachten Fälle, nur auf Schäden bezogen sind, die die eigene Vollkasko in Anspruch nehmen.
Mir selbst ist dieses Vorgehen nämlich auch nur ausschließlich aus diesem Bereich bekannt. (Bin aber auch kein KFZ-Profi )
Auf Grund dessen, dass der TE hier der Geschädigte ist, würde ich also eher das von "Oberlehrer Lempel" vorgebrachte bestätigen.
Aber vielleicht meldet sich ja noch ein Spezi...
Grüßle Dookie! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 27.09.06, 12:16 Titel:
Dookie82 hat folgendes geschrieben::
Aber vielleicht meldet sich ja noch ein Spezi... !
Vielleicht sind die eher im Versicherungsforum zu finden - also ab dahin! _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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