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Verfasst am: 28.09.06, 09:48 Titel: Haftung der Muttergesellschaft
Guten Tag,
nehmen wir mal an eine AG hat aus Geschäftserweiterungsgründen eine GmbH als 100%-Tochter gegründet. Es soll eine Versuchsfirma begrenzt auf 5 Jahre sein und die Kapitalausstattung bleibt auf das gesetzlich Notwendige beschränkt.
Nehmen wir weiter an die GmbH würde von einem Nachbarn, einer KG, verklagt werden, weil bei ihr ein Schadensfall entstanden ist (z.B. Schadensfall am Kühlsystem, was Emmissionsüberschreitungen zur Folge hat), und die KG würde die Klage gegen die GmbH obsiegen.
Wenn nun die GmbH unterkapitalisiert wäre und die KG mit gerichtlicher Hilfe auf die hinter der GmbH stehenden Muttergesellschaft, der AG, zurückgreifen würde, würde ihr das gelingen?
Müßte die AG hier haften?
Würde hier § 322 Abs 1 greifen?
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