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zuzahlung für einen pflegefall bei persönlicher insolvenz?

 
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john doe
Gast





BeitragVerfasst am: 11.12.04, 21:49    Titel: zuzahlung für einen pflegefall bei persönlicher insolvenz? Antworten mit Zitat

hallo an alle!

der fall:
durch einen schlaganfall wurde person a geschäftsunfähig.
nun hat sein ältester sohn -von vier kindern-die vormundschaft übernommen und verwaltet seine geschäfte.
dazu sei gesagt, dass dieser älteste sohn über ein starkes finanzielles polster verfügt. (er ist also das, was man reich nennen könnte.)

er verlangt nun von allen anderen drei übrigen kindern eine zuzahlung für die pflegeversorgung von person a. das problem ist, das alle übrigen kinder von a einen finanziell miserablen stand haben: einer hat persönliche insolvenz angemeldet, der andere arbeitet am existenzminimum und die dritte person ist noch student.
kann der älteste sohn von den restlichen kindern eine monatliche zuzahlung von 150 euro verlangen, wenn diesen im monat gerade noch soviel übrig bleibt?

ist es nötig, das die drei übrigen kinder sich für person a verschulden müssen?
wie ist die regelung, oder bleibt es an dem vormund hängen?
bitte um hilfe.

viele grüße,

john doe
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AndreasHL
Gast





BeitragVerfasst am: 12.12.04, 09:43    Titel: Zuzahlung Antworten mit Zitat

Hallo,

standarmäßig ist es so: ein Betreuter, der mittellos ist, wohnt im Heim. Zur Deckung der Heimkosten werden die Rente und sonstige Einkommen sowie die Pflegeversicherung herangezogen.

Sollte dies nicht ausreichen, tritt das Sozialamt in Vorleistung, prüft aber gleichzeitig die Vermögenssituation der Kinder und fordert ggfls. von diesen eine Beteiligung an den Kosten.

Da die Zahlungen der Kinder aber von ihrem Einkommen und/oder Vermögen abhängig sind, würde ich mir hier keine grossen Gedanken machen. (Der reiche Bruder aber schon)

Gruss

Andreas
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Melly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 12.12.04, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

DEshalb wird der reiche Sohn wohl anklopfen..da er seine angesammelten Kröten nicht rausrücken will.
Bei den geschilderten Einkommensverhältnissen der anderen Geschwister wird da auf keinen Fall Unterhalt zu leisten sein.
Ich würds auf ne Prüfung durchs Sozialamt ankommen lassen.

Bevor ja überhaupt die Kinder belangt werden können, muß der Besitz des Pflegefalls unterm Hammer.
Gruß
Melly
_________________
Smilie Melly
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John Doe
Gast





BeitragVerfasst am: 15.12.04, 20:17    Titel: Der reiche Sohn klopft an... Antworten mit Zitat

Hallo allerseits,

Die Situation hat sich verschärft: Der reiche Sohn hat nun einen Rechtsanwalt eingeschaltet, der wahrscheinlich den Anteil einfordern wird.

Was kann der Student tun?
Wie funktioniert das mit dem Offenbarungseid? Wo muss man den leisten?
Wie ist die weitere Verfahrensweise?

Viele Grüße,

Johnny
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Pöbelmariechen
Gast





BeitragVerfasst am: 17.12.04, 09:20    Titel: Re: Der reiche Sohn klopft an... Antworten mit Zitat

John Doe hat folgendes geschrieben::
Hallo allerseits,

Die Situation hat sich verschärft: Der reiche Sohn hat nun einen Rechtsanwalt eingeschaltet, der wahrscheinlich den Anteil einfordern wird.

Was kann der Student tun?
Wie funktioniert das mit dem Offenbarungseid? Wo muss man den leisten?
Wie ist die weitere Verfahrensweise?

Viele Grüße,

Johnny


Hallo John Doof,

bei einem so komplizierten und individuellen Sachverhalt sollten Sie dringend einen Anwalt einschalten. Sie können Beratungshilfe beantragen. In einem Forum dürften solche Fragen kaum ausreichend beantwortet werden können.

Gruß
P.M.
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