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Wenn A und B zusammen gesamtschuldnerisch ein Darlehen für den Kauf eines Hauses aufnehmen, und A meldet ein halbes Jahr später Insolvenz an. Platz dann alles oder kann dann B alles auf sich nehmen?
aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung haftet B sowieso für die gesamte Forderung. Aber ich vermute, das war nicht die Frage. Ich denke, die Frage war: Wird die Bank auf den (nun für die Bank wertlosen) Schuldner A verzichten und das Darlehen auf B abstellen und weiterführen.
Dies hängt vor allem davon ab, ob B den Kredit alleine bedienen kann. Meist wird das nicht der Fall sein. In jedem Fall hat die Bank ein Kündigungsrecht, da sich die Bonität der Darlehensnehmer deutlich verschlechtert hat.
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