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A hat im Onlinesshop von B einen Ring aus Edemletall gekauft.
Nach Bezahlung der Ware per Vorkasse wurde A aufgefordert seine Ringröße mitzuteilen. 4 Wochen später hat A die Ware per Post erhalten. Da A der Ring in natura nicht gefällt möchte er von seinem Widerrufsrecht gebrauch machen.
B macht ihn darauf hin darauf aufmerksam, dass die AGBs eine Widerruf ausschließen, da es sich um Waren handelt, die nach "Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig aufdie persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, wie Handarbeiten und Ringe
in bestimmter, bzw. angepasster Ringgröße".
A sieht in seinem Auftrag aber die Bestellung von unveränderter Katalogware in einer üblichen Standardgröße.
Besteht für A die Möglichkeit sein Widerrufsrecht durchzusetzen? Was kann er tun, wenn B ihm dieses nicht gewähren will?
Hallo lekatza,
B beruft sich auf § 312d (4) Nr. 1 BGB
Wenn es sich um eine normale Katalogware handelt, hat A Recht. Wenn jemand Schuhe im Laden in seiner Größe kauft, ist das ja auch nicht eindeutig auf persönliche Wünsche zugeschnitten
A kann zum Beispiel die Verbraucherzentrale besuchen und dort seine Argumente klar machen. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
B macht ihn darauf hin darauf aufmerksam, dass die AGBs eine Widerruf ausschließen, da es sich um Waren handelt, die nach "Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig aufdie persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, wie Handarbeiten und Ringe in bestimmter, bzw. angepasster Ringgröße".
Ich würde sagen, daß es entscheidend auf den Inhalt des geschlossenen Kaufvertrags ankommt. Wurde vereinbart, daß ein Ring nach besonderen Kundenvorgaben produziert werden sollte?
Ein in einer bestimmten Konfektionsgröße angebotene/hergestellte Sache ( z.B. ein Ring) ist kein "eindeutiger Zuschnitt auf persönliche Bedürfnisse".
Ein undifferenziertes "Anpassen" einer Standard-Ware (etwa einer Brille ohne Korrektur-Gläser) wäre kein "eindeutiges auf persönliche Bedürfnisse Zuschneiden"
Zitat:
Besteht für A die Möglichkeit sein Widerrufsrecht durchzusetzen?
Das hat A mit (dem Zugang) seiner Widerrufserklärung schon getan.
Zitat:
Was kann er tun, wenn B ihm dieses nicht gewähren will?
Spätestens 30 Tage nach dem Widerruf kommt der Fernabsatzunternehmer mit der Rückerstattung von Kaufpreis/Versandkosten in Verzug - ab diesem Zeitpunkt hätte er dann alle Verzugsschäden ( Verzugs-Zinsen, Mahnkosten, Rechtsvertretungskosten, Mahnbescheidskosten usw. ) zu ersetzen.
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