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Fahrzeugverkauf - Internetauktionshaus [Name geändert] - Manipulationsvorwurf

 
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Morlchen25
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Anmeldungsdatum: 28.09.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.09.06, 12:03    Titel: Fahrzeugverkauf - Internetauktionshaus [Name geändert] - Manipulationsvorwurf Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

wie ist eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt:

A bietet sein altes Motorrad (17 Jahre) bei Internetauktionshaus [Name geändert] an. Die Beschreibung erfolgt nach bestem Wissen. Allerdings unterläuft ihm ein Fehler bei der Anzahl der Vorbesitzer. Es wird einer angegeben, obwohl es zwei sind.Dies fällt leider erst nach Rückmeldung des neuen Besitzers auf. KM-Stand und technischer Zustand entsprechen dem Wissen von A und der Tacho-Angabe (ca 29.800km). Besichtigung und Probefahrt werden angeboten.

Interessent B schaut sich das Fahrezug vorab an, verzichtet aber auf eine Probefahrt. Da ein sofortiger Verkauf abgeleht wird, ersteigert B das Fahrzeug regulär.

Einige Tage nach der Übereignung meldet sich B telefonisch und beschwert sich über den Zustand, dieser sei nicht gemäß der Beschreibung. Das Fahrzeug würde zuviel Öl verlieren und er vermute Manipulationen am Tachostand. Gleichzeitig weist er auf diverse Mängel hin, die aber nach eigener Angabe schon bei der Besichtigung aufgefallen wären, da er selber "Schrauber" sei. A weist die Vorwürfe von sich, zumal B selber auf eine Probefahrt verzichte hat und an einem Wochenende mehr KM gefahren ist als A in den zwei Jahren in denen das Motorrad in seinem Besitz war.

B schaltet einen Anwalt ein. Es wird auf Rücktritt vom Kaufvertrag gepocht. Als Grund wird angeben, dass Anzahl der Vorbesitzer und Artikelbeschreibung nicht stimmen würden. B hätte Kontakt mit einem der Vorbesitzer aufgenommen und dieser hätte bestätigt, dass das Motorrad bereits mehr als 30.000km gelaufen hatte, als er es besass.

Wieviel KM genau das Motorrad gelaufen hätte und welcher Vorbesitzer dies war, ist nicht bekannt. A hat das Motorrad mit einem Tachostand von ca 28.500km übernommen und auf die Richtigkeit vertraut. Bei der letzten TÜV-Überprüfung ist das Fahrzeug mit einem leichten Mangel durchgekommen. Dieser wurde behoben und der technische Zustand in abhängigkeit vom Alter daraufhin als "sehr gut" bezeichnet. Gefordert werden neben dem Kaufpreis die Anwaltskosten und die Anfahrtgebühren. Gleichzeitig müsste das Motorrad knapp 400km entfernt wieder abgeholt werden.

A möchte sich darauf nicht einlassen, da er sich keiner Schuld bewußt ist und für die Vorwürfe keine Belege existieren. Gibt es hier eine reele Chance der Gegenargumentation oder ist dies aussichtslose Kostentreiberei?

Danke
Christina
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 28.09.06, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

Das Fahrzeug entspricht nicht dem Angebot soviel ist schon mal klar. Ich würde dem Anwalt das Angebot machen das Krad zurückzunehmen wenn Kostenverzicht vereinbart wird. Dann verkaufen Sie es dem nächsten.

Alles andere wird aufgrund der Kosten und Ihrer teilweisen Schuld zu teuer

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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Sven-Dresden
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 165
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 28.09.06, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Das Fahrzeug entspricht nicht dem Angebot soviel ist schon mal klar. Ich würde dem Anwalt das Angebot machen das Krad zurückzunehmen wenn Kostenverzicht vereinbart wird. Dann verkaufen Sie es dem nächsten.

Alles andere wird aufgrund der Kosten und Ihrer teilweisen Schuld zu teuer

Klaus


In Diesem Forum wird keine Rechtsberatung gegeben !!!

Auf den allgeminen Lebenssachverhalt möchte ich nunmehr wie folgt kurz eingehen.

Hinsichtlich dem etwas tropfendem Öl und sonsiker kleiner Mängel kann entgegnet werden, dass wer auf ein derart altes Fahrzeug bietet, auch bei guter Pflege davon ausgehen muss, dass das KFZ nunmahl nicht in einem neuwertigen Zustand übergeben wird. Das KFZ befindet sich also schon dann in einem sehr guten Zustand, wenn es sich in seinem Zustand deutlich über den vergleichbarer KFZ befindet.

Warum es nun wichtig sein soll, ob ein oder zwei Vorbeseitzer vorhanden sind, ist für mich fraglich? Schließlich hat es bei einem derart alten KFZ wiederum keine Auswirkung auf die Wertermittlung.

Bleibt nun noch die Sache mit dem Kilometerstand. Fraglich ist zunächst, ob sich der Vorbesitzer tatsächlich so genau an den Kilometerstand erinnern kann, zumal dieser nur unwesentlich von dem im Kaufangebot angegebenen abwecht. Ob eine derartige Zeugenaussage auch beweiskräftig ist, bleibt fraglich.
Auch gibt es kein Motiv für eine Tacho-Veränderung, weil sich ein zurückgestellter Kilometerstand nicht auf den Markwert eines derart alten KFZ auswirkt.
Von Interesse ist auch, ob den der Käufer gegen den Käufer Strafanzeige gestellt hat. Schließlich erhebt er den Vorworf eines Betruges. Wenn er dies nicht getan hat, stellt sich mir wiederum die Frage, ob sich der Käufer mit seinem Vorwurf dann doch nicht so sicher ist.

Wer natürlich gut beraten werden will, sollte sich an einen Rechtsanwalt wenden. Die Kosten für eine Erstberatung sind abhängig vom Streitwert und dem Umfang der Beratungsleistung. Für Verbraucher gilt eine Höchstgrenze dieser Gebühr. Diese beträgt 190,00 Euro netto.
_________________
Abschließend sei nochmals erkärt, dass alles Geäußerte nur meine Meinung wiederspiegelt und auf keinen Fall eine Rechtsberatung darstellt.

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