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Das Problem der Haftung versteh ich schon ... nur ich meine, dann hakt wohl was am RVG.
Schätze mal, die Haftpflicht der Rechtsanwälte würde nur zahlen, wenn eben nach dem abgerechnet, oder? Weil wenn nicht ...
Dennoch: Selbst wenn mir - wäre ich Anwalt - das RVG und/oder die Rechtsanwaltshaftpflichtversicherung das so vorschreiben würde und ich müßte das so berechnen, würd ich mich trotzdem irgendwie schämen, eine Rechnung zu präsentieren, nach der mein Mandant (und sei es ein Ex-Mandant) bei seinem mir "anvertrauten" Anliegen Verlust macht. Schließlich ist/war es mein _Kunde_.
Das würde mir - nun wieder aus Nicht-Anwalts-Sicht - auch meine in meinem Beruf notwendige (weil sonst wär ich ganz schnell weg vom Markt, aber ich mag auch einfach gern so arbeiten, dass man sich jederzeit im Supermarkt treffen, Hallo sagen und in die Augen schauen kann) Kundenorientiertheit verbieten.
Und mal "über das genannte Ende hinaus" gedacht:
Letztlich wäre es doch einfach eine Risikoverlagerung (übrigens für ein Risiko, das in z.B. diesem Fall nach Meinung/Beratung des Anwalts ja explizit mit dem "nö, das geht nie" ausgeschlossen wurde!) auf den Kunden/Mandanten, nicht mehr und nicht weniger, oder? Und das kann es ja nun auch nicht wirklich sein.
Und btw: Jede Berufsgruppe haftet für das, was sie tut. Die meisten jedoch ohne Honorarverordnung, so auch ich. Vielleicht deshalb mein Unverständnis?
Grüße
Rena
.... hat übrigens letztens mal wieder "Der Zorn des Khan" geguckt.
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Sollten diese Worte von einer./.m Rechtsanwalt./.in geschrieben sein......!
Diese Worte sind beeindruckend, genauso wünscht sich ein Mandant seinen Rechtsanwalt, wenn sie im Zusammenhang mit einer Problemlösung sind.
Vertrauen steht immer an erster Stelle, das Gute wird immer Bestand haben.
Es ist ein Unterschied, ob mein Freund, Bekannter, Arbeitskollege mir einen guten RA nennt. Wenn ich einen RA brauche und diese Leute frage und jeder runzelt nur die Stirn, dann ist das auch eine Aussage.
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