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Ich habe vor Jahren einen kleinen Bausparvertrag abgeschlossen. Die Gebühr wurde bezahlt.
In der Zwischenzeit habe ich gebaut, habe einen Teil der Hypothek als Bausparvertrag abgeschlossen, allerdings bei einer anderen Gesellschaft. In den kleinen Vertrag habe ich bis heute wenig bzw. fast nichts eingezahlt, da ich den anderen erst vollständig bedienen will.
Jetzt schreibt mir die Gesellschaft (des kleinen Vertrages), dass das Konto ein Minus aufweisst und sie das Konto binnen 4 Wochen ohne Kosten auflösen wollen.
Ich möchte aber gerne den Vertrag behalten.
Gibt es hier eine Möglichkeit, z.B. den Vertrag "auf Eis" legen und ihn anfangen zu besparen, wenn die erste Hypothek mit dem anderen Vertrag bezahlt ist ??
Oder gibt es eine andere Möglichkeit, den Vertrag noch zwei bis drei Jahre laufen zu lassen, ohne das mir großartige Kosten entstehen ??
Zunächst einmal haben wir hier kein Rechtsproblem sondern den Versuch der Bausparkasse kundenfreundlich zu sein. Der Vertrag rutscht durch die Kontoführungsgebühren ins Minus und der Kunde nutzt ihn offenkundig nicht.
Jetzt könnte sich die Bausparkasse auf den Standpunkt stellen: Vertrag ist Vertrag! Kunde muß zahlen. Wenn Kunde dann nicht zahlen will, haben wir ein Rechtsproblem.
Die BSK bietet aber kulanterweise an: Kunde muss nicht zahlen, Vertrag wird aufgelöst. Meist ist dies der Kundenwunsch. --> Alle sind glücklich.
Hier ist der Wunsch des Kunden, den Vertrag zu erfüllen. Da hat die BSK natürlich auch nichts dagegen. Das einzige, was sie (berechtigterweise) wünschen wird ist, dass der Kunde die Kontoführungsgebühren anschafft.
du könntest bei der bausparkasse entweder eine vertragsermässigung, zB auf die geringste bausparsumme 5000 euro oder aber eine vertragsteilung beantragen,
damit du die abschlussgebühr zumindest teilweise nicht in den wind schreiben musst,
aber ohne kenntnis der bausparsumme und des vorhandenen guthabens und wieviel du monatlich zahlen möchtest, kann man das nicht entscheiden _________________ -die Wahrheit ist ein scharfes Schwert -
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