Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Sparvertragsauflösung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Sparvertragsauflösung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Giron
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 28.09.06, 10:12    Titel: Sparvertragsauflösung Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hoffe, ich bin hier richtig.

Ich habe vor Jahren einen kleinen Bausparvertrag abgeschlossen. Die Gebühr wurde bezahlt.

In der Zwischenzeit habe ich gebaut, habe einen Teil der Hypothek als Bausparvertrag abgeschlossen, allerdings bei einer anderen Gesellschaft. In den kleinen Vertrag habe ich bis heute wenig bzw. fast nichts eingezahlt, da ich den anderen erst vollständig bedienen will.

Jetzt schreibt mir die Gesellschaft (des kleinen Vertrages), dass das Konto ein Minus aufweisst und sie das Konto binnen 4 Wochen ohne Kosten auflösen wollen.

Ich möchte aber gerne den Vertrag behalten.

Gibt es hier eine Möglichkeit, z.B. den Vertrag "auf Eis" legen und ihn anfangen zu besparen, wenn die erste Hypothek mit dem anderen Vertrag bezahlt ist ??

Oder gibt es eine andere Möglichkeit, den Vertrag noch zwei bis drei Jahre laufen zu lassen, ohne das mir großartige Kosten entstehen ??

Gruss
_________________
Gruss
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 28.09.06, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bitte zunächst die Forenregeln lesen und den Artikel umformulieren, damit wir auch über Rechtsprobleme diskutieren können.

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3619

Zunächst einmal haben wir hier kein Rechtsproblem sondern den Versuch der Bausparkasse kundenfreundlich zu sein. Der Vertrag rutscht durch die Kontoführungsgebühren ins Minus und der Kunde nutzt ihn offenkundig nicht.

Jetzt könnte sich die Bausparkasse auf den Standpunkt stellen: Vertrag ist Vertrag! Kunde muß zahlen. Wenn Kunde dann nicht zahlen will, haben wir ein Rechtsproblem.

Die BSK bietet aber kulanterweise an: Kunde muss nicht zahlen, Vertrag wird aufgelöst. Meist ist dies der Kundenwunsch. --> Alle sind glücklich.

Hier ist der Wunsch des Kunden, den Vertrag zu erfüllen. Da hat die BSK natürlich auch nichts dagegen. Das einzige, was sie (berechtigterweise) wünschen wird ist, dass der Kunde die Kontoführungsgebühren anschafft.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
zickenlatein
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 1006
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 28.09.06, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

du könntest bei der bausparkasse entweder eine vertragsermässigung, zB auf die geringste bausparsumme 5000 euro oder aber eine vertragsteilung beantragen,
damit du die abschlussgebühr zumindest teilweise nicht in den wind schreiben musst,
aber ohne kenntnis der bausparsumme und des vorhandenen guthabens und wieviel du monatlich zahlen möchtest, kann man das nicht entscheiden
_________________
-die Wahrheit ist ein scharfes Schwert -
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.