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Unfall mit dem Fahrzeug der Schwester

 
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jora
Gast





BeitragVerfasst am: 11.12.04, 18:00    Titel: Unfall mit dem Fahrzeug der Schwester Antworten mit Zitat

Der Kfz-Halter A gab das Fahrzeug für eine Fahrt seiner Schwester B. DIese verursachte einen Unfall mit einem Gesamtschaden von ca. 8.000,-€ und trägt definitiv die Schuld. Der Hauptschaden befindet sich am Verursacher-Fahrzeug.
Der HalterA wird diesbezüglich, sowohl in der Haftpflicht als auch in der Kaskoversicherung 30 % höher eingestuft werden, sollte der Schaden über die Versicherung, was bei der Höhe des Schadens unumgänglich ist, abgewickelt werden.

Frage: Kann der Halter A seine Schwester B haftbar machen, zB. über deren Privathaftpflicht-Versicherung oder funktioniert dies nur auf einer gütlichen Absprache zw. A und B?
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.12.04, 12:23    Titel: Re: Unfall mit dem Fahrzeug der Schwester Antworten mit Zitat

Bei privaten Haftpflichtversicherungen sind Schäden in Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen üblicherweise ausgeschlossen.

Der Versicherungsnehmer kann den entstandenen Schaden (Wertverlust, Hochstufung Schadensfreiheitsrabatt) allerdings gegen den Fahrer persönlich geltend machen.

jora hat folgendes geschrieben::
Der Kfz-Halter A gab das Fahrzeug für eine Fahrt seiner Schwester B. DIese verursachte einen Unfall mit einem Gesamtschaden von ca. 8.000,-€ und trägt definitiv die Schuld. Der Hauptschaden befindet sich am Verursacher-Fahrzeug.
Der HalterA wird diesbezüglich, sowohl in der Haftpflicht als auch in der Kaskoversicherung 30 % höher eingestuft werden, sollte der Schaden über die Versicherung, was bei der Höhe des Schadens unumgänglich ist, abgewickelt werden.

Frage: Kann der Halter A seine Schwester B haftbar machen, zB. über deren Privathaftpflicht-Versicherung oder funktioniert dies nur auf einer gütlichen Absprache zw. A und B?
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hanna
Gast





BeitragVerfasst am: 13.12.04, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

wurde die fahrt der schwester gestattet, dann steht diese im eigenen risiko. privatrechtlich schwierig, wenn auch generell per klage bei der schwester wiederzuholen. am besten den schadenrückkauf durch diese verlangen, das geht auch in raten.

privathaftpflicht tritt freilich nicht ein, denn dazu ist ja die kfz- haftpflicht da!
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