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Recht auf Anwalt?

 
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Tim7945
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 29.09.06, 19:25    Titel: Recht auf Anwalt? Antworten mit Zitat

Guten Abend,

ich habe eine Frage, und zwar wurde Person A verklagt, heute bekam Sie den Brief vom Gericht.

Person A ist arbeitslos und kann sich keinen Anwalt leisten. Ist es dann nicht so, dass der Person A ein Anwalt gestellt werden kann?

Ich meine gehört zu haben, dass jeder Beklate das Recht auf eine Verteidigung hat.

Wenn dem so ist, vielleicht könnt Ihr mir ja noch einen Tip geben, wie Person A dazu kommt, ob man das beantragen muss usw.


Vielen Dank und liebe Grüße

Tim


Zuletzt bearbeitet von Tim7945 am 29.09.06, 20:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 29.09.06, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn eine Person zivilrechtlich verklagt wird, hat sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe, sofern die Rechtsverteidigung Aussicht auf Erfolg verspricht und die wirtschaftlichen Verhältnisse vorliegen.

Dazu sollte man einen Anwalt aufsuchen, der den PKH-Antrag stellt und im entsprechenden Schriftsatz die Erfolgsaussichten der Rechtsverteidiung darlegt. Sollte das Gericht darauf hin PKH bewilligen und den Anwalt beiordnen, so sind die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten abgedeckt. Sollte man unterliegen, so trägt man aber dennoch die Anwaltskosten des Gegners. Außerdem kann die PKH 4 Jahre lang widerrufen werden, wenn sich die Einkommensverhältnisse verbessern.

Sollte das Gericht die PKH ablehnen, muss man dem Anwalt natürlich sein Honorar für den PKH-Antrag bezahlen.

Wenn man auf Nummer sicher gehen will, kann man theoretisch auch selbst den PKH-Antrag stellen und sich erst nen Anwalt suchen, wenn die PKH grundsätzlich bewiligt wurde. Da die PKH-Bewiligungsbereitschaft der Gerichte deutlich zurück geht, steigt nämlich die Zahl der Rechtsanwälte, die auch bei PKH für den Antrag und die Tätigkeit bis zur Bewilligung einen Vorschuss haben wollen, der (je nach Gegenstandswert) hinterher verrechnet wird.
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