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Anwaltshaftung

 
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Peter2007
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 29.09.06, 18:18    Titel: Anwaltshaftung Antworten mit Zitat

klient a giebt anwalt mehrere aufträge.anwal läßt sich mehrere anträge auf pkh unterschreiben.wird wochenlang nicht tätig ...versäumt fristen...nun kontopfändung und stress ohne ende.was kann man machen

mfg peter
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 29.09.06, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Kontopfändung auf Grund eines Titels erfolgt, der ganz offensichtlich und tatsächlich unbegründet ist und nur durch schuldhafte Versäumung einer Klageerwiderungsfrist oder Verteidigungsanzeigefrist durch den Anwalt in der Welt ist, den Anwalt in die Haftung nehmen.

Wenn der Titel bereits vor Beauftragung des Anwalts in der Welt war oder die Sache offensichtlich ist und der Anwalt den Titel nicht hätte verhindern können, dann in Zukunft seine Verbindlichkeiten rechtzeitig begleichen.

Ein Anwalt kann in der Regel pfändungsmaßnahmen nicht verhindern. Er kann lediglich darauf hinwirken, dass diese im gesetzlichen Rahmen ablaufen und dem Schuldner seine Pfändungsfreigrenzen eingehalten werden. Oder haben Sie Vermögen in Höhe des zu pfändenden Betrages, um eine Sicherheitsleistung beim Gericht zu hinterlegen, um die Vollstreckung vorläufig zu stoppen?
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