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Verfasst am: 25.09.06, 16:15 Titel: Kündigungsklausel OK ??
Kann man für eine Kündigung eines Vertrages z.b. im Fitnessstudio
eine Bearbeitungsgebühr verlangen.Wenn ja wären 18 Euro OK??Wenn nein gibt es jemanden der ein Urteil darüber entdeckt hat.
So was hatten man die Banken bei Ihren Sparbüchern. Die hatten auch eine Kündigungsgebühr. De BHG hat das mal gekippt.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Rechtsprechung dazu ist mir nicht geläufig, halte aber eine "Kündigungsgebühr" nicht nur für unzulässig, sondern auch für eine Frechheit. Jeder hat das Recht, zu jeder Zeit eine wie auch immer geartete Mitgliedschaft zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht darf nicht erschwert oder behindert werden. Daher würde ich die Gebühr auf gar keinen Fall bezahlen! Wenn diese Gebühr in den AGB-Klauseln verankert sein sollte, ist sie nach m.A. unzulässig.
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