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Selbstverschulden bei Schaden?

 
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zwabsel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.09.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 30.09.06, 09:54    Titel: Selbstverschulden bei Schaden? Antworten mit Zitat

Hausbesitzer A streicht nachmittags sein Garagentor mit brauner Farbe. Er geht ins Haus und lässt den Farbeimer offen stehen bis zum nächsten Morgen. Es werden grosse Flecken Farbe auf den Pflastersteinen ringsherum entdeckt. Nun wird das 9jährige Kind des Nachbarn B beschuldigt. Das Kind bestreitet dieses jedoch, es gibt keine Zeugen. Abgesehen von der möglichen Schuld des Kindes von B, handelt Hausbesitzer A nicht grob fahrlässig, indem er den offenen Farbeimer stehen lässt? Wie sieht es hier mit der Haftung/Selbstverschulden aus?
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 30.09.06, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

Dann ist bei einem Autodiebstahl der Bestohlene mitschuldig ?

Wohl kaum

Zitat:
Nun wird das 9jährige Kind des Nachbarn B beschuldigt. Das Kind bestreitet dieses jedoch, es gibt keine Zeugen


Damit wars wohl jemand anderes

Klaus
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Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 30.09.06, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Dann ist bei einem Autodiebstahl der Bestohlene mitschuldig ?

Wohl kaum
Doch, durchaus möglich. Wenn z.B. das Fahzeug unverschlossen ist und / oder der Schlüssel steckt oder das Lenkradschloß nicht eingerastet ist.

Es kann aber dahingestellt bleiben, ob der Hausbesitzer mit verantwortlich ist oder nicht. Solange die Tat nicht irgendjemandem nachgewiesen werden kann, hat er einfach Pech. Winken
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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zwabsel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.09.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 30.09.06, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Dann ist bei einem Autodiebstahl der Bestohlene mitschuldig ?

Wohl kaum


Ich denke, wenn der Schlüssel (bzw. Farbeimer in diesem Fall) steckt, schon...
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 30.09.06, 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

warum so kompliziert?

Die Haftungsfrage stellt sich doch ganz einfach nach dem Ausschluß-Tatbestand:

1) gibt es einen Täter? (immer JA)
2) kann die Tag dem Täter nachgewiesen werden? (die spannende Frage - i.d.R. NEIN)

Wo kein lückenloser Nachweis der Täterschaft möglich ist endet das Verfahren spätestens beim Richter mit einem Freispruch, frei nach dem Grundsatz: "in dubio pro reo"
_________________
MfG,
Duisburger

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