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Schulausflüge mit eigenem PKW

 
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Kirstie
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.07.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 01.07.06, 22:49    Titel: Schulausflüge mit eigenem PKW Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin neu hier und hätte eine versicherungsrechtliche Frage.

Ein Lehrer meiner Tochter (18 Jahre alt, Klasse 12) erwartet neuerdings, dass kursorientierte Besuche (Theater, Gedenkstätten, Museen etc.) mit eigenem PKW der Schüler anzufahren seien. Es sind Pflichtveranstaltungen, welche teils in die Unterrichtszeit fallen, teils auch danach stattfinden.

In der Regel verfügt ein eben 18-jähriger selten über einen eigenen PKW und auch über wenig Fahrpraxis. Es wird sich also die Familienkutsche geliehen und fleißig Fahrgemeinschaften gebildet. Dann rauscht man eben mal gut 70 km über die Autobahn zu einer Theateraufführung.

Bei solch einer Fahrt (gut 60 km, diesmal über Land) kam es nun zu einem Auffahrunfall, wobei ein Schüler das Fahrzeug eines vorausfahrenden Schülers verbeulte. Zudem wurde eine mitfahrende Schülerin verletzt.

Der Schaden bleibt nun bei den Eltern. Reparaturen, Aufregungen und möglicherweise Schmerzensgeldforderungen stehen da an.

Wie sieht so etwas rechtlich aus ? Ist bei solchen Ausflügen der Schüler über die Schule mitversichert ? Und wenn nicht, darf ein Lehrer überhaupt so etwas machen ?

Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Grüße
Kirstie
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FM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 01.07.06, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

Sicher kann ein Schüler nicht verpflichtet werden dazu, aber wenn die Schüler es freiwillig dennoch machen, ist das nicht verboten.

Versicherungen gibt's hier etliche:

Schaden am PKW des Unschuldigen: zahlt Kfz-Haftpflicht des Schuldigen
Schaden am PKW des Schuldigen: dessen Fahrzeugversicherung
Personenschäden der Schüler: Gemeindeunfallversicherungsverband oder Landesunfallkasse
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 02.07.06, 07:07    Titel: Antworten mit Zitat

eine bewusst gewagte these, aber probieren geht über studieren.
evtl. kann die vom lehrer angeordnete fahrt als dienstreise eingestuft werden. dann wäre für alle schäden die schule haftbar.
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 01.10.06, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Duisburger hat folgendes geschrieben::
eine bewusst gewagte these, aber probieren geht über studieren.
evtl. kann die vom lehrer angeordnete fahrt als dienstreise eingestuft werden. dann wäre für alle schäden die schule haftbar.

Da die Schüler keine "Bediensteten" (bzw. keine Angestellten) sind, kann kein Schüler eine "Dienstreise" geltend machen.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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