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Selbstständigkeit als Nebenberuf

 
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Sven1981
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 9
Wohnort: Naumburg (Saale)

BeitragVerfasst am: 01.10.06, 13:23    Titel: Selbstständigkeit als Nebenberuf Antworten mit Zitat

angenommen Hr. X möchte als nebenjon privatmassagen anbieten. verteielt werbung und vereinbart seinen Kunden Termine für die Massagen und führt diese als Nebenjob durch.

Muss Hr. X dafür ein Gewerbe anmelden ?
Was gibt es zu beachten ?
Muss man Buch führen ?
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 01.10.06, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

solange es sich um "seriöse" Massagen handelt und Herr X eine entsprechene Ausbildung nachweisen kann, handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit, keine gewerbliche Tätigkeit.

Diese ist jedoch beim Finanzamt anzumelden.

Hilfreiche links sind hier:
http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm
und hier:
http://www.bremen.de/fastmedia/36/ExistenzgruendungBroschuere.pdf

Gruß

der Petz
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Sven1981
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 9
Wohnort: Naumburg (Saale)

BeitragVerfasst am: 01.10.06, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hr. X ist gelernter und anerkannter masseur und med. Bademeister und es soll sich alles um ganz seriöse Massagen handeln.
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 01.10.06, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

Sven1981 hat folgendes geschrieben::
Hr. X ist gelernter und anerkannter masseur und med. Bademeister und es soll sich alles um ganz seriöse Massagen handeln.

War bei der homepage auch zu vermuten Lachen
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Sven1981
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 9
Wohnort: Naumburg (Saale)

BeitragVerfasst am: 01.10.06, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

gewerbe nicht aber beim finanzamt schon anmelden ... wo ist da der große unterschied ?

muss ich dann nicht auch steuern abrechnen wie bei einem gewerbe ?


wer denkt schon das auch jemand auf dieses Zeichen klickt Smilie
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 01.10.06, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Nein es wird nicht ein Gewerbe angemeldet, sondern eine freiberufliche Tätigkeit.

Das ist aber alles schön auf
http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm#anmeld
beschrieben.

Eine freiberufliche Tätigkeit ist nicht gewerbesteuerpflichtig und sie braucht auch nicht beim Gewerbeamt angemeldet zu werden.
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Sven1981
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 9
Wohnort: Naumburg (Saale)

BeitragVerfasst am: 01.10.06, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

also wären alle einnahmen die dadurch kämen ohne jegliche abgaben oder wie darf man das verstehen
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 01.10.06, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Nein,

dafür habe ich in einer vorherigen Antwort den zweiten link eingestellt, einfach mal in Ruhe durchlesen.

Wenn man damit nicht klar kommt, ist der Weg zum Steuerberater unvermeidlich.
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Sven1981
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 9
Wohnort: Naumburg (Saale)

BeitragVerfasst am: 01.10.06, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

ah ja

dann sag ich schonmal vielen dank !
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