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Anwaltsrechnung

 
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mari10
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.05.2005
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 28.09.06, 13:07    Titel: Anwaltsrechnung Antworten mit Zitat

Hallo ihr,

folgender Fall:
A lebt seit 2004 in Scheidung und hat Anwältin B von der Kanzlei Mumpitz und Partner als Rechtsbeistand. Bereits 2004 schreibt B ihrer Mandantin A eine Rechnung in Höhe von € 1800,-. Da A aber nur einen Teilzeitjob hat (und den Rest an HartzIV empfängt, weil Unterhaltsgeschichte noch nicht geklärt ist), verzichtet B im persönlichen Gespräch auf den vollen Betrag und so zahlt A an B lediglich 1000,- €

Nun hat Anwältin B die Kanzlei Mumpitz verlassen und ist zu einer Kanzlei gewechselt, wohin A ihr aus diversen Gründen nicht folgen kann. A möchte sich auch nur ungern von Anwalt Mumpitz selbst vertreten werden, weil dieser auch die Freundin ihres Noch-Mannes vertritt (Interessenkollison).
Anwältin B erklärt sich bereit, ihr Mandat an Anwalt C abzutreten und alles ist in Ordnung....

Glaubt man....bis heute A einen Brief bekommt, worin die Kanzlei Mumpitz und Partner ihr mitteilt, dass es noch eine offene Kostennote in Höhe € 800,- gibt,
Wörtlich steht dort:
Hier entnehmen wir einem Aktenvermerk, dass Frau B bereit gewesen ist, Ihnen einen Gebührennachlass zu gewähren. Ein solcher Nachlass ist einerseits gesetzlich unzulässig, zum anderen war Frau B als freie Mitarbeiterin unserer kanzlei nicht berechtigt, eine solche Vereinbarung mit Ihnen zu treffen. Bitte überweisen Sie bis zum...

Stimmt das? Anwältin B hat A gegenüber gesagt, das sei in Ordnung so und jetzt das??!!
Was sollte A tun? Liegt das in der "Willkür" der Kanzlei Mumpitz? Oder muss sie diese 800,-€ zahlen? ( Wie gesagt, sie hat nur ein verschwindend geringes Einkommen)

Für eine Antwort wäre ich dankbar.

Viele Grüße
mari
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 28.09.06, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das paßt wohl besser ins Anwaltsrecht als ins Familienrecht -> verschoben.

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass Mumpitz sich wegen der 800 EUR an B halten muss, mal ganz abgesehen von der Frage, ob hier ggf. auf die Möglichkeit der Prozeßkostenhilfe hingewiesen hätte werden müssen, etc.

Der ggf. unwirksame Verzicht auf Anwaltsgebühren kann m. E. nicht zu Lasten des Mandanten gehen, sondern allenfalls das Innenverhältnis B zu Mumpitz berühren.

Bei den Fachleuten im Anwaltsrecht gibt es da aber sicher fundiertere Antworten.

Gruß
Peter H.
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mari10
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.05.2005
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 02.10.06, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Kann mir sonst noch jemand etwas dazu sagen?

A ist wirklich ziemlich deprimiert deshalb, zumal sie nicht weiß, wie sie das Geld auftreiben soll Weinen

Viele Grüße
mari
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