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Wie laut darf es in Gaststätten sein?

 
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Zieny
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.09.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Lederhose

BeitragVerfasst am: 11.09.06, 20:53    Titel: Wie laut darf es in Gaststätten sein? Antworten mit Zitat

Hallo ihr Lieben.

Ich würde gern wissen ob jemand weiß, wie laut, also wieviel DB, in einer Gaststätte erlaubt sind.

In dieser Gaststätte findet alle 14 Tage am Samstag eine Party statt, natürlich mit Musik.
Es gab deswegen auch schon einmal Ärger mit einem Mieter der gegenüber der Gaststätte wohnt. Die Polizei war dann auch da, hat aber nichts unternommen und die Party auch nicht weiter gestört.

Deswegen wär es einmal interessant zu wissen wie laut es denn nun sein darf. Es soll ja niemand mit Absicht gestört werden. Ist ja aber auch klar das man zu solchen Veranstaltungen keine Zimmerlautstärke mehr hat.

Ich wäre echt dankbar wenn mir das jemand schnellstmöglich und wenigstens ansatzweise sagen könnte.

Danke schon mal im Vorraus

Zieny
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Thomas14100
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 02.10.06, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo etwas spät aber vieleicht liest du es ja noch :

Ich kan dir nur mal schildern wie das in der Gaststätte hier in Detmold ablief.

Diese gaststätte hatte ihre Musik so laut das der Lärm auf die Strasse drang
Das Ordnungsamt hatte Kontrollen durchgeführt und es kam zu einem Beschluß
das diese gaststätte nur noch bis 22 Uhr lärmen darf und ab 22 Uhr auf Zimmerlautstärke
stellen musste sonst gebe es ein Ordnungsgeld

Lieben gruß

Laut eigener Messung mit Schallpegelmessgerät betrug der Lärm zu Spitzenzeiten um
85 db nun sind es ab 22:00 Uhr unter 50 db
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ThomasS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 02.10.06, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ggf. wäre auch zu prüfen, welchen Inhalt die Konzession hat. Wenn nämlich nur eine Konzessionierung für eine "Schank- und Speisewirtschaft" vorliegt, könnte theoretisch die regelmäßige Durchführung von Musikveranstaltungen bedenklich werden. Ist die Musik nur Rahmenprogramm, kann das durchgehen. Wenn aber die Gäste nur wegen der Musik kommen, dann ist die Zahl entsprechender Veranstaltungen begrenzt, so aus dem Kopf 10 oder 11 x im Jahr. Ansonsten müsste vielleicht die Konzession geändert werden oder das Ordnungsamt gegen diese Veranstaltungen möglicherweise durch Auflagen etc. einschreiten.
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