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Muss der Firmenname das Kürzel e.K. tragen? Auch im Logo ?
E.K. bzw. eKfm. oder eKfr. ist als Firmenzusatz vorgeschrieben für die Firma. Ein Logo (als bldiliche Darstellung auf PKWs o.ä.) muß diese Abkürzung nicht zwingend tragen, aber im geschäftlichen Verkehr muß unter der eingetragenen Firma mit Rechtsformzusatz aufgetreten werdne. Rechnung können also z.B. das Logo aufweisen, müssen aber zusätzlich die volle firma nennen.
Zitat:
Wie sollte der Inhaber der Firma auftreten? Als Inhaber, Geschäftsführer ?
Er kann nur als Inhaber auftreten, Geschäftsführer gibt es in der GmbH, nicht bei einem Einzelkaufmann. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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