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WERBUNG AUF DEM AUTO!

 
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vectranick
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.09.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 30.09.06, 17:02    Titel: WERBUNG AUF DEM AUTO! Antworten mit Zitat

hallo erstmal. ich bin neu hier und wenn ich etwas falsch mache bitte ich euch drum mir es zu sagen Sehr glücklich also mein anliegen. kann mir jemand sagen, ob es rechtens ist wenn ich mein auto bei Internetauktionshaus [Name geändert] einstelle um es als werbefläche für firmen oder unternehmer anbiete? natürlich keine politische,rechtsradikale oder sonstige werbung. ich hätte mir vorgestellt den auktionsendpreis als den monatspreis zu verlangen der an mich überwiesen werden muss sowie es derzeit ein paar bei Internetauktionshaus [Name geändert] machen. ich ´bilde mir nur ein das man dies doch versteuern müsse,da es ja ein monatliches einkommen ist. oder wird es so gehandhabt, dass ich mir auf mein auto draufkleben kann was ich will solang es wieges. nicht abstössiges ist und ja nicht jeder wissen muss das ich dafür geld bekomme. wäre über tipps sehr dankbar. im vorraus schonmal danke!
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 30.09.06, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und herzlich willkommen im FDR,

bitte beachten Sie die Forenregeln - hier in der Kurzversion - und formulieren Sie Ihren Beitrag entsprechend um. Rufen Sie hierzu Ihren Beitrag auf; oben rechts erscheint ein Edit-Button, anklicken und Text bearbeiten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Gruß
Peter H.
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BuGeHof
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 02.10.06, 12:23    Titel: Re: WERBUNG AUF DEM AUTO! Antworten mit Zitat

vectranick hat folgendes geschrieben::
[Ist] es rechtens wenn ich mein auto bei Internetauktionshaus [Name geändert] einstelle um es als werbefläche für firmen oder unternehmer anbiete?


Ob dies gegen den Verkaufsplattform-Nutzungsvertrag verstößt, ergibt sich aus den Nutzungsvertrags-Bedingungen.

Ansonsten ist es rechtlich unbedenklich, Dritten (Verträge über die Nutzung) sein(es) Privat-Auto(s) als Werbefläche anzubieten. (Problematisch könnte es vielmehr sein, den mit Dritten geschlossenen Vertrag zu erfüllen. Das "Herumfahren" mit einem mit Werbung versehenen Auto könnte unter die Wettbewerbs-Bestimmungen fallen. Usw.)

Zitat:
ich ´bilde mir nur ein das man dies doch versteuern müsse,da es ja ein monatliches einkommen ist.


Welche Einkünfte zu versteuern sind, dürfte kein Problem des Rechtskreises Medien und Wettbewerb sein.

mbG
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