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Verfasst am: 28.09.06, 21:18 Titel: 30 Schlösser mußten ausgetauscht werden
Der Generalschlüssel wurde nach Feierabend auf den Schreibtisch der Abteilungssekretärin gelegt. "Feierabend" ist oft nach 20 Uhr. Zugang zum Sekretariat hatte nur noch der Hausmeister, der oben wohnt.Der Hausmeister kann die Frau nicht leiden und tut alles, um ihr zu schaden.
Nun war letzte Woche der Schlüssel am nächsten Morgen nicht auf dem Schreibtisch, nur der Hausmeister konnte ihn weggenommen haben.
Der Chef ist im Urlaub und er hat telef. angeordnet, daß die Schlösser sofort ausgetauscht werden.
Meine Frage ist, würde die Haftpflicht der Frau den Schaden bezahlen?
Meine Frage ist, würde die Haftpflicht der Frau den Schaden bezahlen?
Diese Frage können wir dann beantworten, wenn wir wissen, welche Vereinbarungen im Haftpflichtversicherugnsvertrag der Sekretärin getroffen wurden.
Aber da wir alle hier im Forum hellseherische Fähigkeiten haben, versuche ich trotzdem mal eine Antwort:
Nein.
Begründung: Es ist zwar möglich, dass die Position "Schlüsselverlust" in der Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen ist. Aber wie der Name der Versicherung schon sagt, es handelt sich um eine Private Haftpflichtversicherung, keine berufliche. Deswegen steht in der (marktüblichen) Klausel "Privates Schlüsselverlustrisiko" ausdrücklich drin, dass der Einschluss nicht gilt für Schlüssel, die der Versicherte in seiner beruflichen, dienstlichen, amtllichen Tätigkeit nutzt oder besitzt.
(Es gibt bei der Amts- oder Diensthaftpflichtversicherung für Beamte die Position "Verlust von Dienstschlüsseln". Da wär´s dann mitversichert. Aber aus der Fallbeschreibung geht nciht hervor, dass es sich um eine Behörde handelt)
Der Fall dürfte arbeitsrechtlich zu lösen sein: haftet die Sekretärin nach arbetsrechtlichen Gesichtspunkten für diesen Schaden? Bekanntlich haftet ein Arbeitnehmer bei leicht fahrlässig verursachten schäden gar nicht, bei grob fahrlässig verursachten schäden haftet er voll. Bei Fahrlässigkeitsgraden dazwischen findet eine entsprechende Haftungsquotierung statt.
Ob jetzt hier jemand und in welchem Umfang fahrlässig gehandelt hat, das wäre im Einzelfall genau zu prüfen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Der Schlüssel wird von der Mitarbeiterin auf den Schreibtisch gelegt, die den Raum, zu dem der Schlüssel gehört, zuletzt benutzt hat (Seminare werden dort abgehalten). Das hat jahrelang geklappt und plötzlich sowas...
Der Schlüssel wird von der Mitarbeiterin auf den Schreibtisch gelegt, die den Raum, zu dem der Schlüssel gehört, zuletzt benutzt hat (Seminare werden dort abgehalten). Das hat jahrelang geklappt und plötzlich sowas...
Ja aber was hat dann die Sekretärin damit zu tun? Welches Verschulden soll ihr zu Last gelegt werden? Dass Sie Ihren Schreibtisch nicht mit ner automatischen Schlüsselverscheuch-Anlage ausrüstet, damit niemand anderes nen Schlüssel hinlegen kann?
Es könnte der oben wohnende Hausmeister gewesen sein, der den Schlüssel verschwinden hat lassen, um der Referentin zu schaden. Nur er hatte (ausser der Referentin) Zugang zum Büro der Sekretärin und nur er ist wütend auf die Referentin, weil er nach dem Seminar die Stühle hochstellen muss. Nur, wer soll das bezahlen? Käme hier die HaftpflichtV des Arbeitgebers in Betracht (Öffentl.Dienst)?
Es könnte der oben wohnende Hausmeister gewesen sein, der den Schlüssel verschwinden hat lassen, um der Referentin zu schaden.
Wenn man das laut sagt, ist man nahe an der Straftat einer üblen Nachrede.
Zitat:
Nur, wer soll das bezahlen? Käme hier die HaftpflichtV des Arbeitgebers in Betracht (Öffentl.Dienst)?
Haftpflichtversicherungen zahlen nur, wenn ein Dritter (also nicht der Arbeitgeber selbst) geschädigt ist. Ob er eine andere Versicherung für diesen Fall hat, wäre zu prüfen.
Da es sich aber um eine Referentin handelt, könnte es leicht sein, daß sie Mitglied in einem Berufsverband ist. Da ist für solche Berufsgruppen mitunter eine Schlüsselhaftpflichtversicherung dabei. Zum Beispiel:
Begründung: Es ist zwar möglich, dass die Position "Schlüsselverlust" in der Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen ist. Aber wie der Name der Versicherung schon sagt, es handelt sich um eine Private Haftpflichtversicherung, keine berufliche. Deswegen steht in der (marktüblichen) Klausel "Privates Schlüsselverlustrisiko" ausdrücklich drin, dass der Einschluss nicht gilt für Schlüssel, die der Versicherte in seiner beruflichen, dienstlichen, amtllichen Tätigkeit nutzt oder besitzt.
(Es gibt bei der Amts- oder Diensthaftpflichtversicherung für Beamte die Position "Verlust von Dienstschlüsseln". Da wär´s dann mitversichert. Aber aus der Fallbeschreibung geht nciht hervor, dass es sich um eine Behörde handelt)
Hmmm ... ich habe gerade mal in meiner PHV-Police nachgeschaut. In dieser ist der Verlust von fremden Schlüsseln (auch beruflich) bis zu einer Schadenssumme von 30.000,- Euro mitversichert. Es kommt also entscheidend auf die Bedingungen der Versicherung an.
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